Von Ulf Mallek
Nach Auffassung der Bundesgeschäftsstelle der AfD ist der Ausschluss des Meißner AfD-Landtagsabgeordneten Thomas Kirste aus der Partei rechtmäßig. Sowohl die Bundes-AfD als auch der Riesaer Landtagsabgeordnete und Bundesschatzmeister Carsten Hütter weisen eine entsprechende Kritik des ehemaligen sächsischen Justizminister Geert Mackenroth (CDU) zurück. Mackenroth hatte darauf hingewiesen, dass der Ausschluss Kirsten im Widerspruch zum Parteiengesetz stehen könnte, denn es erfolgte in dem Falll keine Anhörung vor einem Schiedsgericht.
Die AfD argumentiert gegenüber Meissen News, es habe "im Fall von Thomas Kirste keinen Ausschluss aus unserer Partei gegeben, erst recht keinen automatischen Ausschluss. Stattdessen erklärt ein Mitglied seinen Austritt gleichsam durch Nichtzahlung und Nichtreaktion auf die zugestellten Mahnungen. Die Mitgliedschaft ist also nicht durch unsere Partei beendet worden, sondern durch den Betreffenden selbst."
Das handhabe im übrigen die CDU von Herrn Mackenroth auf vergleichbare Weise, so die AfD weiter. So heisst es beispielsweise im CDU-Hauptstatut in § 9 Absatz 2 wie folgt: "Als Erklärung des Austritts aus der Partei ist zu behandeln, wenn ein Mitglied mit seinen persönlichen Mitgliedsbeiträgen oder mit etwaigen Sonderbeiträgen länger als sechs Monate im Zahlungsverzug ist, innerhalb dieser Zeit schriftlich gemahnt wurde und anschließend auf eine zweite als Einschreibebrief erfolgte Mahnung trotz Setzung einer Zahlungsfrist von einem Monat und trotz schriftlichen Hinweises auf die Folgen der Zahlungsverweigerung die rückständigen Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt. Der Kreisvorstand stellt die Beendigung der Mitgliedschaft fest und hat dies dem ausgeschiedenen Mitglied schriftlich mitzuteilen.“