Gerichtssaal mit Augenzwinkern: Böhmermann versus Heinzig
Im Gerichtssaal von Dresden, wo gewöhnlich das strenge Antlitz der Justitia herrscht, wehte heute ein Hauch von Satire durch die Luft. Jan Böhmermann, der seine Erscheinung dem Gericht schuldig blieb, ließ den Saal mit seiner Abwesenheit ebenso lächeln wie die Richterin mit ihrer Bemerkung, seine Sendung sei "witzig gemacht". Böhmermann ließ sich von seinem Anwalt Dr. Torben Düsing vertreten, einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Rico Heinzig hingegen hörte den Ausführungen der Richterin zu. Der Imker wirkte in sich gekehrt.
Es war eine Verhandlung, bei der nicht nur Honig, sondern auch Worte flossen. Heinzig, der behauptet, nur 8 Gläser seines #beewashing-Honigs an dem Tag der Werbeaktion verkauft zu haben, sah sich mit juristischen Argumenten konfrontiert, die schwerer wogen als die süße Ware selbst. Die Richterin, gut vorbereitet durch ZDF-Sendungen und Zeitungsartikel, empfand die Werbeaktion von Heinzig selbst als "witzige gemacht", wies jedoch darauf hin, dass es juristisch schwierig sein könnte, wenn der Eindruck entstehen würde, Böhmermann würde den Honig empfehlen – etwas, das die juristische Waage durchaus zur Seite des Moderators neigen lassen könnte. Die Klägerseite ergänzte noch, dass Heinzig sich journalistisch hätte gegen Böhmermann wehren können, anstatt die Persönlichkeitsrechte von Jan Böhmermann mit der Werbung zu verletzen.
Heinzig's Anwalt, Dr. Hoffmann, argumentierte, Böhmermanns Sendung sei kein echter Journalismus, sondern "Investigationssatire", eine Kunstform, die Jan Böhmermann verkörpere und gegen die man journalistisch nicht ankommen könne. Er hinterfragte auch, ob wirklich ein Imagetransfer stattgefunden habe. Böhmermanns Anwalt wiederum versuchte, das Plakat von Heinzig als Produktempfehlung darzustellen, die klar gegen die Persönlichkeitsrechte Böhmermanns verstießen. Hier gibt Hoffmann jedoch zu bedenken, dass das verwendetet Bild, Jan Böhmermann in der Rolle als TV-Moderator zeige und nicht als Privatperson.
