In Leipzig bleibt der Zugang zum ermäßigten Deutschlandticket für Inhaber des Leipzig-Passes an die vollständige Begleichung offener Forderungen bei den Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) gebunden. Eine entsprechende Petition, die eine Ausgabe des Tickets unabhängig von bestehenden Altschulden gefordert hatte, wurde im Stadtrat mehrheitlich abgelehnt.
Keine Ausnahmen beim Deutschlandticket
In ihrer Stellungnahme verweisen die LVB auf die bundesweiten Einnahme- und Ausgleichsmechanismen des Deutschlandtickets. Danach müsse der volle Ticketpreis an die zuständige Clearingstelle abgeführt werden. Ausfälle wirkten sich vollständig negativ auf die Finanzierung aus. Das Bonitätsrisiko für den städtischen Zuschuss liege bei Stadt und LVB, zudem minderten Forderungsausfälle die Ausgleichszahlungen von Bund und Land.
Für alle Erwachsenen-Abonnements gelte deshalb eine einheitliche Praxis: Bestehen offene Schulden gegenüber dem Verkehrsunternehmen, werde kein Ticket ausgegeben. Eine Diskriminierung von Leipzig-Pass-Inhabern liege darin nicht, da diese Regel für alle gelte. Eine Ausnahme bestehe lediglich beim sächsischen Bildungsticket für Schülerinnen und Schüler - hier reiche eine Rückzahlungsvereinbarung aus.