Um den Schutz von Igeln zu gewährleisten, hat die Stadt Leipzig den Betrieb von Mährobotern in der Nacht eingeschränkt. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am Tag nach ihrer Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt 08/25 vom 19. April 2025 in Kraft getreten.

Schutzbedürftig und gefährdet: In Leipzig sollen neue Regeln Igel vor Mährobotern bewahren. / Symbolbild: © pixabay.com
Hintergrund der Maßnahme ist die beobachtete Bestandsabnahme des Europäischen Igels (Erinaceus europaeus) in verschiedenen europäischen Ländern, darunter auch Deutschland. Die Hauptursachen hierfür sind fehlende Insekten als primäre Nahrungsquelle durch Pestizideinsatz, Lichtverschmutzung und Lebensraumverlust. Dadurch werden kleine Wirbeltiere oft nicht als Hindernis erkannt und tragen erhebliche Verletzungen davon, was oft den Tod zur Folge hat.
Grundlage für die Allgemeinverfügung bilden das Bundesnaturschutzgesetz sowie das Sächsische Naturschutzgesetz. Demnach dürfen Mähroboter eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang nicht mehr betrieben werden. Die Einschränkung gilt bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des Folgetages.