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Mittelstand begrüßt den Beschluss der innovationsfördernden Gesetze, sieht aber weiteren Verbesserungsbedarf

Mittelstand begrüßt den Beschluss der innovationsfördernden Gesetze, sieht aber weiteren Verbesserungsbedarf
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Von: Der Mittelstand. BVMW e.V. Wirtschaftsregion Dresden
Der Beschluss des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sowie des SPRIND-Freiheitsgesetzes stellt einen bedeutenden Fortschritt für Innovationen in Deutschland, so Mittelstandschef Christoph Ahlhaus. Ahlhaus wörtlich: „Wir brauchen in Deutschland eine innovationsfreudige zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik. Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz und dem Zukunftsfinanzierungsgesetz werden hier wichtige Schritte in der Förderung von Sprunginnovationen und Start- und Scale-ups sowie innovativen KMU unternommen."

Der Beschluss des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sowie des SPRIND-Freiheitsgesetzes stellt einen bedeutenden Fortschritt für Innovationen in Deutschland, so Mittelstandschef Christoph Ahlhaus. Ahlhaus wörtlich: „Wir brauchen in Deutschland eine innovationsfreudige zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik. Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz und dem Zukunftsfinanzierungsgesetz werden hier wichtige Schritte in der Förderung von Sprunginnovationen und Start- und Scale-ups sowie innovativen KMU unternommen. Dies kann aber nur ein erster Schritt sein, um Deutschland zu einer attraktiven Innovations- und Start-up Nation zu machen.“

Unter anderem werden mit dem Wegfall der „dry-income“ Besteuerung und der Absenkung der Mindestmarktkapitalisierung für einen Börsengang auf eine Million Euro viele Forderungen des BVMW erfüllt. Allerdings bleiben weitere Forderungen wie die Pauschalbesteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen mit einem Steuersatz von 25 Prozent aus Sicht des Mittelstandes noch unerfüllt. Dies wäre ein weiterer wichtiger Schritt, um Deutschland für Start-ups und Scale-ups zu einem weltweiten Anziehungspunkt zu machen. „Viele sinnvolle Punkte werden im Zukunftsfinanzierungsgesetz angegangen, das Ziel sollte jedoch weiterhin sein, Deutschland wettbewerbsfähig mit anderen Ländern wie den USA, Frankreich oder Schweiz für Start-ups zu machen“, beurteilt Dr. Sonja Sulzmaier, Vorsitzende der Kommission Start-ups und Unternehmensgründungen im BVMW das Gesetz.

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Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz soll die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) mehr Flexibilität in der Haushaltsführung bekommen, die Bürokratie reduziert und die Finanzierungsinstrumente erweitert werden. „Die Idee der SPRIND, die sonst eher bürokratischen Strukturen zu durchbrechen, ist grundsätzlich zu begrüßen, jedoch sollte auch in Zukunft auf hohe Transparenz und regelmäßige Evaluierungen geachtet werden, um die Kontrolle des immensen Budgets der SPRIND zu gewährleisten“, fordert Matthias Brucke, Vorsitzender der Kommission Innovation und Förderprogramme des BVMW. Neben den genannten Punkten sollte sich die SPRIND auf technisch hochriskante Innovationen beschränken, die nicht durch andere Programme gefördert werden können.

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