Der Beschluss des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sowie des SPRIND-Freiheitsgesetzes stellt einen bedeutenden Fortschritt für Innovationen in Deutschland, so Mittelstandschef Christoph Ahlhaus. Ahlhaus wörtlich: „Wir brauchen in Deutschland eine innovationsfreudige zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik. Mit dem SPRIND-Freiheitsgesetz und dem Zukunftsfinanzierungsgesetz werden hier wichtige Schritte in der Förderung von Sprunginnovationen und Start- und Scale-ups sowie innovativen KMU unternommen. Dies kann aber nur ein erster Schritt sein, um Deutschland zu einer attraktiven Innovations- und Start-up Nation zu machen.“
Unter anderem werden mit dem Wegfall der „dry-income“ Besteuerung und der Absenkung der Mindestmarktkapitalisierung für einen Börsengang auf eine Million Euro viele Forderungen des BVMW erfüllt. Allerdings bleiben weitere Forderungen wie die Pauschalbesteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen mit einem Steuersatz von 25 Prozent aus Sicht des Mittelstandes noch unerfüllt. Dies wäre ein weiterer wichtiger Schritt, um Deutschland für Start-ups und Scale-ups zu einem weltweiten Anziehungspunkt zu machen. „Viele sinnvolle Punkte werden im Zukunftsfinanzierungsgesetz angegangen, das Ziel sollte jedoch weiterhin sein, Deutschland wettbewerbsfähig mit anderen Ländern wie den USA, Frankreich oder Schweiz für Start-ups zu machen“, beurteilt Dr. Sonja Sulzmaier, Vorsitzende der Kommission Start-ups und Unternehmensgründungen im BVMW das Gesetz.