Ein Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung – und plötzlich kann man nicht mehr selbst entscheiden. Was viele nicht wissen: Auch Ehepartner, Kinder oder Eltern dürfen in diesem Fall nicht automatisch handeln. Wer also regelt dann die Dinge des Alltags – gegenüber Bank, Krankenkasse oder Arbeitgeber? Genau für solche Situationen gibt es Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Das Sozialamt Dresden erklärt, wie diese Dokumente funktionieren und wie man sie selbst erstellt.
Wann und wo
Am Donnerstag, 5. März 2026, informieren Expertinnen und Experten der städtischen Betreuungsbehörde ab 17 Uhr im Sozialamt Dresden, Glashütter Straße 51, über Inhalt, Form und Wirksamkeit der drei Dokumente. Im Anschluss beantworten sie Fragen. Die Veranstaltung ist barrierarm zugänglich und per Straßenbahn (Linien 4 und 12) sowie Bus (Linien 61, 63 und 64) erreichbar – Haltestelle Pohlandplatz oder Bergmannstraße.
Da nur 50 Plätze zur Verfügung stehen, ist eine vorherige Anmeldung unter Tel. 0351 488 94 71 erforderlich.
Auch online möglich – ohne Anmeldung
Wer nicht persönlich teilnehmen kann, schaltet sich einfach digital dazu: Unter www.dresden.de/vorsorgevollmacht ist eine Online-Teilnahme ohne Anmeldung möglich. Über eine Chatfunktion lassen sich dort auch direkt Fragen stellen.
Weitere Termine im Jahr 2026
Wer beim März-Termin keinen Platz mehr bekommt, kann sich für einen der Folgetermine anmelden. Die nächsten Veranstaltungen finden statt am 21. April (18:30 Uhr), 28. Mai (17 Uhr), 30. Juni (18:30 Uhr), 20. August (17 Uhr), 29. September (18:30 Uhr), 5. November (17 Uhr) und 8. Dezember (18:30 Uhr).
Unterschriften beglaubigen lassen
Wer seine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung öffentlich beglaubigen lassen möchte, kann die Betreuungsbehörde zu den Sprechzeiten aufsuchen: dienstags 9–12 Uhr und 14–18 Uhr sowie donnerstags 9–12 Uhr und 14–16 Uhr. Termine können auch telefonisch vereinbart werden.
Weitere Informationen gibt es unter www.dresden.de/betreuungsbehoerde.