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Rangiert, gekracht, abgehauen: Polizei stoppt 61-Jährige mit 1,2 Promille

Rangiert, gekracht, abgehauen: Polizei stoppt 61-Jährige mit 1,2 Promille
Symbolbild Alkoholtest / pixabay miguelrd68
Von: Dresden News
Ein teurer Moment der Unachtsamkeit mit schweren Folgen: Eine 61-jährige Mercedes-Fahrerin verursachte am Montagabend in Dresden-Mickten einen Schaden von 10.000 Euro und flüchtete. Dank aufmerksamer Zeugen konnte die Polizei die Frau stellen – und staunte beim Atemalkoholtest nicht schlecht. Erfahren Sie alles zum Einsatz auf der Naundorfer Straße.

Dresden. Nach einer Unfallflucht mit 10.000 Euro Schaden holt die Polizei in Dresden-Mickten eine angetrunkene Autofahrerin ein. Das Ergebnis: Zwei Strafanzeigen und ein beschlagnahmter Führerschein.

Hoher Sachschaden auf der Naundorfer Straße

Kurz nicht aufgepasst, ordentlich gekracht – und dann einfach weitergefahren: Eine 61-jährige Dresdnerin wollte am Montagabend (27. April, gegen 18:45 Uhr) auf der Naundorfer Straße in Mickten rangieren. Dabei stieß sie mit ihrem Mercedes der B-Klasse gegen einen am Straßenrand geparkten Skoda Octavia. Anstatt den Unfall zu melden, ließ sie den Schaden von rund 10.000 Euro kommentarlos zurück und setzte ihre Fahrt fort.

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Zeugen führen Polizei zur Tatverdächtigen

Die Rechnung hatte die Fahrerin jedoch ohne die Nachbarschaft gemacht. Aufmerksame Zeugen beobachteten die Kollision sowie die anschließende Flucht und alarmierten umgehend die Polizei. Die Beamten konnten die Mercedes-Fahrerin kurz darauf stellen.

Über 1,2 Promille: Führerschein sofort weg

Bei der Kontrolle bemerkten die Polizisten schnell, dass die 61-Jährige offenbar nicht mehr fahrtüchtig war. Ein Atemalkoholtest brachte Klarheit: Der Wert lag bei über 1,2 Promille. Die Konsequenzen folgten auf dem Fuße:

  • Eine Blutentnahme wurde angeordnet, um den exakten Wert gerichtsverwertbar festzustellen.
  • Der Führerschein der deutschen Staatsangehörigen wurde noch vor Ort eingezogen.

Die Frau erwarten nun zwei Verfahren: Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

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