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Jubeln nach 22 Uhr: Dresden lockert für die Fußball-WM die Lärmregeln

Begeisterte Fans bei einem Public Viewing, die gemeinsam ein Fußballspiel verfolgen und jubeln.
Gemeinsam mitfiebern: Wegen der Zeitverschiebung zu den Austragungsorten in Nordamerika finden viele WM-Spiele erst spät statt. Damit Fans auch im Freien jubeln können, bietet das Dresdner Umweltamt die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen für Public-Viewing-Events zu beantragen. Symbolfoto: gpointstudio on Magnific
Von: Dresden News
Wenn am 11. Juni die Fußball-WM in Nordamerika anpfeift, fallen viele Spiele in Dresden in die Nachtruhe - und lauter Torjubel kollidiert schnell mit dem Lärmschutz. Wer öffentlich übertragen will, kann sich beim Umweltamt jetzt eine Ausnahme genehmigen lassen.

Dresden. Die Zeitverschiebung wird zum Knackpunkt: Weil die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in den USA, Kanada und Mexiko ausgetragen wird, rollt der Ball bei vielen Partien erst, wenn in Dresden längst die Nachtruhe gilt. Lauter Jubel um Mitternacht aber verträgt sich schlecht mit den Lärmvorschriften. Damit das gemeinsame Schauen trotzdem möglich ist, kann das Dresdner Umweltamt für öffentliche Übertragungen im Freien Ausnahmen erteilen - etwa auf Freilichtbühnen, in Biergärten, auf Sport-, Markt- und Festplätzen.

Wer ein solches Public Viewing plant, sollte sich kümmern: Veranstalter stellen den Antrag formlos und schriftlich per E-Mail an umwelt.recht2@dresden.de. Je genauer der Antrag Umfang und Zahl der Veranstaltungen, die örtlichen Verhältnisse sowie Maßnahmen zur Lärmminderung beschreibt, desto besser - und kostenlos ist die Genehmigung nicht.

Geprüft wird jeder Fall einzeln. Das Amt wäge die Interessen der Fans gegen die der Anwohner ab, erklärt Umweltamtsleiter René Herold; die WM solle „für alle Dresdnerinnen und Dresdner ein schönes Erlebnis werden". Sein Appell gilt ausdrücklich auch dem privaten Rahmen: Wer im eigenen Garten oder auf dem Balkon mitfiebert, solle Rücksicht auf die Nachbarn nehmen.

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Möglich macht das Ganze eine neue Rechtsgrundlage: Am 8. Mai 2026 stimmte der Bundesrat einer Verordnung zu, die öffentliche Freiluft-Übertragungen der WM-Spiele regelt und im Einzelfall ein Überschreiten der sonst geltenden Lärmwerte erlaubt. Anpfiff zum Turnier ist am 11. Juni mit der Partie Mexiko gegen Südafrika in Mexiko-Stadt; das Finale steigt am 19. Juli.

So geht der Antrag 

Wer? Veranstalter von Public Viewings im Freien (Biergärten, Bühnen, Sport-/Fest-/Marktplätze)
Wohin? Formlos und schriftlich per E-Mail an umwelt.recht2@dresden.de (Umweltamt, Untere Immissionsschutz- und Abfallbehörde)
Was reinschreiben? Umfang und Anzahl der Veranstaltungen, örtliche Lage, geplante Maßnahmen zur Lärmminderung
Gut zu wissen: Die Genehmigung ist kostenpflichtig · WM-Zeitraum: 11. Juni bis 19. Juli 2026

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