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Dresdens Bürgerbüros raten: Vor der nächsten Reise Ausweis und Reisepass rechtzeitig prüfen

Auf hellem Holzfußboden liegen ein roter deutscher Reisepass, ein schwarzes Notizbuch, ein Laptop, eine Brille, ein Kameraobjektiv und eine kleine Drohne.
Dresden. Nach dem Ende der Sommerferien ziehen die Dresdner Bürgerbüros Bilanz und geben einen Rat mit: Vor Auslandsreisen sollte man die Gültigkeit von Personalausweis und Reisepass rechtzeitig prüfen. Wer erst kurz vor der Abreise merkt, dass ein Dokument abgelaufen ist, braucht oft einen kurzfristigen Termin im Bürgerbüro und zahlt unter Umständen extra für ein Expressverfahren. Für Kinder gibt es keinen Kinderreisepass mehr Besonders Familien sollten aufpassen.Symbolfoto: pixabay/Edeltravel_
Von: Dresden News
Ein abgelaufener Ausweis fällt oft erst kurz vor dem Abflug auf. Die Dresdner Bürgerbüros raten nach den Erfahrungen der jüngsten Reisesaison, die Gültigkeit früh zu prüfen, sonst drohen Eiltermine und Expresskosten.

Dresden. Nach dem Ende der Sommerferien ziehen die Dresdner Bürgerbüros Bilanz und geben einen Rat mit: Vor Auslandsreisen sollte man die Gültigkeit von Personalausweis und Reisepass rechtzeitig prüfen. Wer erst kurz vor der Abreise merkt, dass ein Dokument abgelaufen ist, braucht oft einen kurzfristigen Termin im Bürgerbüro und zahlt unter Umständen extra für ein Expressverfahren.

Für Kinder gibt es keinen Kinderreisepass mehr

Besonders Familien sollten aufpassen. Auch Kinder brauchen bei jeder Auslandsreise ein eigenes gültiges Reisedokument. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Für Kinder kommen je nach Reiseziel Personalausweis oder Reisepass infrage. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe gelten noch bis zum aufgedruckten Ablaufdatum, verlängern lassen sie sich aber nicht mehr.

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Einreiseregeln je nach Land unterschiedlich

Wie lange ein Pass bei der Einreise noch gültig sein muss, ist von Land zu Land verschieden. Reisende sollten sich vor der Abreise über die aktuellen Bestimmungen ihres Ziellandes informieren, um am Flughafen keine böse Überraschung zu erleben. Die länderbezogenen Hinweise stellt das Auswärtige Amt bereit. Zusätzlich können einzelne Fluggesellschaften eigene Anforderungen an die mitgeführten Dokumente stellen, die von den staatlichen Regeln abweichen.

Passbilder nur noch digital

Neu ist seit dem 1. Mai 2025 auch das Verfahren beim Passbild. Die Fotos für Personalausweis und Reisepass müssen digital an die Behörde übermittelt werden. Das Bild kann bei teilnehmenden Drogerien oder Fotografen entstehen und über einen sicheren Dienst an die Behörde gehen. Alternativ lässt sich das digitale Foto direkt im Bürgerbüro anfertigen.

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