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Dresden: Warum nach dem Carolabrücken-Einsturz niemand bestraft wird

Blick auf die eingestürzte Carolabrücke in Dresden: Ein großes Brückensegment ist in die Elbe gesackt, die Gleise hängen in der Luft. Im unteren Vordergrund ist der Schornstein eines vorbeifahrenden Schiffes zu sehen.
Nach dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden stellt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Ein Gutachten belegt verborgene Spannungsrisskorrosion als Ursache; für die Behörden liegt kein strafrechtliches Fehlverhalten vor. Archivfoto: dpa/Robert Michael
Von: Cornelius de Haas
Um kurz vor drei Uhr nachts brach ein Stück der Carolabrücke einfach weg - ohne Vorwarnung, ohne Verletzte. Jetzt steht fest, warum kein Prüfer die Katastrophe kommen sah - und warum die Staatsanwaltschaft niemanden zur Verantwortung zieht.

Dresden. Es ist 2:58 Uhr, die Stadt schläft, die Elbe zieht ruhig unter der Carolabrücke hindurch. Dann gibt der Beton nach. Mit einem Krachen sackt ein ganzer Brückenzug in die Tiefe - Zug C, mitten in Dresden. Dass zu dieser Stunde kein Mensch auf dem Bauwerk unterwegs ist, grenzt an Glück. Verletzt wird niemand.

Fast zwei Jahre später zieht die Staatsanwaltschaft Dresden einen Schlussstrich: Sie stellt ihre Ermittlungen ein. Geprüft hatte die Behörde vor allem den Tatbestand der Baugefährdung - die Frage also, ob jemand fahrlässig mit der Standsicherheit umgegangen war. Das Ergebnis fällt eindeutig aus: keine Anhaltspunkte für eine Straftat.

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Die Ursache lag verborgen im Inneren des Bauwerks. Ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten benennt einen heimtückischen Prozess: eine wasserstoffinduzierte Spannungsrisskorrosion, die den Spannstahl im Beton von innen zerfraß, bis er versagte. Mit hoher Wahrscheinlichkeit nahmen zahlreiche Spannglieder schon während des Baus Schaden - und blieben über Jahrzehnte unentdeckt, obwohl die Brücke regelmäßig nach den Vorgaben der DIN 1076 geprüft wurde.

Das eigentlich Beunruhigende: Die Brücke gab kaum ein Warnsignal. Laut Gutachten kündigt sich ein solcher Ausfall allenfalls durch winzige Risse an, und selbst die Verformung des Bauwerks unterscheidet sich kaum von einem intakten System. Eine akustische Überwachung, die reißende Spanndrähte zuverlässig hört, war für die Brücke weder vorgeschrieben noch vorgesehen - für die Prüfer schlicht kein Versäumnis, sondern gängige Praxis.

Ermittlungen zur Carolabrücke: Warum die Bürgermeister frei ausgehen

Strafrechtlich relevante Pflichtverletzungen Dritter sieht die Staatsanwaltschaft damit nicht. Auch gegen den Oberbürgermeister und den Baubürgermeister, gegen die Anzeigen eingegangen waren, wird kein Verfahren eingeleitet. Der Einsturz, so das nüchterne Fazit der Ermittler, war eine Katastrophe ohne greifbaren Verantwortlichen - ausgelöst von einem Schaden, den niemand sehen konnte.

Cornelius de Haas
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Cornelius de Haas

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