Sachsens Kurorte und Heilbäder hoffen auf eine Renaissance ambulanter Vorsorgekuren. Diese seien seit 2021 wieder Pflichtleistungen von gesetzlichen Krankenkassen, würden aber nur wenig in Anspruch genommen, erklärte die Präsidentin des Sächsischen Heilbäderverbandes, Ricarda Lorenz. Beim Landesbädertag am Donnerstag und Freitag in Warmbad (Erzgebirgskreis) soll nun darüber beraten werden, wie diesen Angeboten auf die Sprünge geholfen werden könne.
Ambulante Vorsorgekuren dauern in der Regel drei Wochen. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Behandlungen, die Unterkunft muss der Patient selbst zahlen. Dazu ist laut Gesetz lediglich ein Zuschuss von bis zu 16 Euro pro Tag vorgesehen. Das deckt jedoch nur einen Bruchteil der Kosten etwa für ein Pensionszimmer. Zudem vermutet Lorenz, dass die Möglichkeit ambulanter Vorsorgekuren zu wenig bekannt ist. Versicherte könnten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, alle drei Jahre bei ihrem Haus- oder Facharzt einen Antrag für eine ambulante Kur stellen.