Für akademische Heilberufe beginnt in diesen Tagen die Prüfungszeit. Das betrifft angehende Ärztinnen und Ärzte genauso wie Frauen und Männer in den Disziplinen Zahnmedizin, Pharmazie und Psychotherapie sowie in den Ausbildungsgängen zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, teilte die Landesdirektion Sachsen (LDS) mit. Das betreffe nicht nur Abschlussprüfungen. Die Prüfungen können zweimal wiederholt werden, hieß es.
Landesdirektion agiert als Prüfungsbehörde
Als zuständige Prüfungsbehörde übernimmt die LDS das gesamte Verwaltungsverfahren der Prüfungen, vor allem die Organisation und Durchführung. Im Einzelfall stellt sie den Prüfungsausschussvorsitzenden und entscheidet unter anderem über Prüfungsrücktritte und Nachteilsausgleiche. Zugleich stellt sie die Prüfungsergebnisse fest, teilt diese bei erfolgreicher Teilnahme per Zeugnis mit oder informiert auch diejenigen, die nicht bestanden haben.
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