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So viel verdienen Sachsens Bundestagsabgeordnete nebenbei

So viel verdienen Sachsens Bundestagsabgeordnete nebenbei
Insgesamt 230.000 Euro Nebeneinkünfte meldeten die Bundestagsabgeordneten aus Sachsen für die aktuelle Legislaturperiode. (Archivbild) / Foto: Michael Kappeler/dpa
Von: DieSachsen News
Bundestagsabgeordnete dürfen neben ihrer Diät auch andere Einkünfte beziehen. Viele machen von der Möglichkeit Gebrauch. Bei den Parlamentariern aus Sachsen liegt der Anteil deutlich über dem Schnitt.

Fast die Hälfte der sächsischen Bundestagsabgeordneten hat einer Recherche zufolge in der laufenden Legislaturperiode meldepflichtige Nebeneinkünfte bezogen. 14 von 30 Parlamentarier aus dem Freistaat machten entsprechende Angaben. Das ergab eine Auswertung der veröffentlichungspflichtigen Selbstauskünfte der Abgeordneten durch den «Spiegel» und die Plattform «Abgeordnetenwatch».

230.000 Euro Nebeneinkünfte in Sachsen

Demnach liegt der Anteil der Abgeordneten mit meldepflichtigen Nebeneinkünften in Sachsen deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Bundesweit meldeten 232 von 630 Abgeordneten demnach in der im vergangenen Jahr begonnenen Wahlperiode bislang Nebeneinkünfte. Das entspricht einem Anteil von knapp 37 Prozent. Insgesamt summieren sich die Einkünfte auf mehr als 10,6 Millionen Euro, davon gingen rund 230.000 Euro nach Sachsen.

Besonders fallen im Freistaat die Mitglieder der Unionsfraktion auf: Alle sieben sächsischen CDU-Abgeordneten meldeten zusätzliche Einkünfte. Bei der AfD waren es vier von zehn Abgeordneten, also knapp ein Drittel. Bei den Linken ist es einer von vier Abgeordneten, bei der SPD einer von drei und bei den Grünen einer von zwei. 

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Nebeneinkünfte müssen offengelegt werden

Abgeordnete erhalten monatliche Diäten in Höhe von derzeit 11.833,47 Euro. Die Diäten werden versteuert. Dazu kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale von aktuell 5.467,27 Euro für Kosten zur Ausübung des Mandats - zum Beispiel für die Miete des Wahlkreisbüros, für Büromaterial oder die Unterkunft in Berlin.

Das Abgeordnetengesetz erlaubt explizit Nebentätigkeiten und Einkünfte daraus, solange das Bundestagsmandat «im Mittelpunkt der Tätigkeit» steht und Nebenjobs offengelegt werden. Abgeordnete müssen seit der vorherigen Wahlperiode ihre Nebeneinkünfte auf den Cent genau der Bundestagspräsidentin melden, sobald sie 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr übersteigen. Die Angaben der Abgeordneten werden auf den Internetseiten des Bundestages bei den Biografien veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert.

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