Sachsen passt die Vorgaben zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen an. Als Grund nannte das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft Änderungen im Bundesjagdgesetz. Die Einhaltung der Herdenschutzmaßnahmen sei eine gesetzliche Voraussetzung für die Bejagung eines Wolfes nach einem bestätigten Riss eines Nutztieres.
Sachsen will Kurswechsel beim Wolf konsequent umsetzen
«Der Bund hat beim Umgang mit dem Wolf einen notwendigen Kurswechsel eingeleitet. Diesen setzen wir in Sachsen konsequent um», betonte Minister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU). Wo die Voraussetzungen erfüllt seien, müsse die Bejagung des Wolfes möglich sein. Mit den Regelungen zum Herdenschutz schaffe Sachsen dafür jetzt einen rechtssicheren Rahmen.
«Das stärkt den Schutz unserer Weidetiere und schafft Klarheit für Tierhalter, Jägerschaft und Behörden. Darüber hinaus treiben wir die notwendigen Änderungen im Landesrecht und den neuen Wolfsmanagementplan mit Nachdruck voran», erklärte der Minister.