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Schockanruf in Radebeul: Betrüger wollen Ehepaar um 125.000 Euro bringen

Schockanruf in Radebeul: Betrüger wollen Ehepaar um 125.000 Euro bringen
Symbolbild Polizei mit Blaulicht auf nasser Straße bei Nacht (Bild: KI generiert mit ChatGPT)
Von: Marek Nowak
Unbekannte haben am Dienstagabend in Radebeul versucht, ein Ehepaar mit einem Schockanruf um 125.000 Euro zu bringen. Die Betrüger scheiterten, weil die echte Tochter den Schwindel rechtzeitig aufklärte.

Am Dienstagabend haben Unbekannte in Radebeul versucht, ein Ehepaar (63, 64) um 125.000 Euro zu betrügen.

Die Täter nutzten nach Angaben der Polizei eine scheinbar neue Variante des Schockanrufs. Eine angebliche Professorin einer Klinik machte dem Paar weis, die Tochter sei schwer erkrankt und nur ein neuartiges Medikament aus der Schweiz könne sie retten. Für die Behandlung sollten die Eltern 125.000 Euro aufbringen. Als die 63-Jährige den Betrügern sagte, sie habe nur 2.000 Euro, wurde ein Treffpunkt vor einer Klinik für die Geldübergabe vereinbart.

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Tochter klärt Schwindel rechtzeitig auf

Auf dem Weg dorthin kam es zur Unterbrechung des Telefonats mit den Tätern. In diesem Moment rief die tatsächliche Tochter des Ehepaares an und klärte den Schwindel auf.

In den vergangenen 24 Stunden registrierte die Polizei im Bereich Meißen zudem 17 weitere Fälle betrügerischer Anrufe. Dabei wurden den Betroffenen verschiedenste Szenarien geschildert. Ob vor Einbrechern in der Nachbarschaft gewarnt wird oder ein naher Angehöriger angeblich in Not ist: Anrufe Unbekannter sollten immer kritisch geprüft werden. Das gilt auch dann, wenn sich der Anrufer als Polizist, Arzt oder Anwalt ausgibt.

Polizei warnt vor Druck am Telefon

Die Polizei rät: Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Sprechen Sie mit Angehörigen oder Vertrauenspersonen, wenn Sie solche Anrufe bekommen. Übergeben Sie kein Geld an Unbekannte und überweisen Sie kein Geld an unbekannte Konten. Die Polizei sichert keine Wertgegenstände oder Bargeld. Polizisten stellen persönlichen Kontakt her und können sich ausweisen. Übergaben von Gegenständen werden immer quittiert. Geben Sie am Telefon oder online keine persönlichen Kontodaten oder TAN-Nummern preis. Verständigen Sie im Verdachtsfall die Polizei. (sz)

Dieser Text basiert auf einer offiziellen Behörden-Information und wurde mit Hilfe von KI erstellt.

Marek Nowak
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Marek Nowak

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