Am Sonntagabend, dem 7. Juni 2026, dauern in Görlitz die Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung an.
Haftbefehle wegen Eigentumsdelikten
Der afghanische Staatsangehörige wurde am Donnerstag, dem 21. Mai 2026, und der polnische Staatsangehörige am Freitag, dem 29. Mai 2026, inhaftiert. Gegenstand der Haftbefehle sind jeweils Eigentumsdelikte. Der Erlass der Haftbefehle wurde auch möglich, weil die beiden Beschuldigten ohne festen beziehungsweise gemeldeten Wohnsitz sind oder waren.