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Drohnenstart am Sachsenring: Minderjähriger verstößt gegen Flugregeln

Drohnenstart am Sachsenring: Minderjähriger verstößt gegen Flugregeln
Symbolbild Polizei mit Blaulicht auf nasser Straße bei Nacht (Bild: KI generiert mit ChatGPT)
Von: Marek Nowak
Am Sachsenring in Hohenstein-Ernstthal hat die Drohnenabwehr am Samstagnachmittag einen nicht genehmigten Drohnenstart festgestellt. Gegen den minderjährigen Piloten und seine 39-jährige Erziehungsberechtigte wurden mehrere Anzeigen gefertigt.

Ungenehmigter Drohnenflug am Sachsenring: Einsatzkräfte der Drohnenabwehr sind am Samstagnachmittag in Hohenstein-Ernstthal zum Einsatz gekommen.

Start in Gartenanlage entdeckt

Am lokalisierten Startpunkt, einer Gartenanlage nahe der Talstraße, trafen die Beamten den minderjährigen Piloten und dessen 39-jährige Erziehungsberechtigte an. Das Kind hatte unter Aufsicht der Mutter die Drohne gestartet und sie verbotswidrig außerhalb der Sichtweite über der maximal zulässigen Flughöhe über bewohntem Gebiet in Richtung der Rennstrecke gesteuert.

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Mehrere Anzeigen gefertigt

Es wurden mehrere Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen der Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz gefertigt. Grundsätzlich ist das Überfliegen von Menschenmengen und Veranstaltungen wie am Sachsenring mit privaten Drohnen aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Hinweise und Vorschriften zum Betrieb privater Drohnen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr unter https://www.bmv.de/drohnen zu finden. (sts)

Dieser Text basiert auf einer offiziellen Behörden-Information und wurde mit Hilfe von KI erstellt.