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Land und Gewerkschaften bei Beamtenbesoldung einig

Staatsregierung und Gewerkschaften haben sich auf die Modalitäten zur Übernahme der Tarifeinigung bei den Angestellten für die Beamten des Landes geeinigt. Eine entsprechende Vereinbarung sei bereits am Montag von Finanzminister Georg Unland (CDU), dem Sächsischen Beamtenbund, dem DGB, der Gewerkschaft der Polizei und dem Sächsischen Richterverein unterzeichnet worden, teilte das Finanzministerium am Mittwoch in Dresden mit. Sie bilde nun die Basis für ein Anpassungsgesetz, dem dann der Landtag noch zustimmen müsse.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Besoldung der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates wie bei den Angestellten rückwirkend zum 1. Januar um 2,0 Prozent und ab Januar 2018 um weitere 2,35 Prozent linear erhöht wird. Die Anwärterbezüge sollen um jeweils 35 Euro steigen. Um Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zur Beamtenbesoldung zu genügen, waren weitere Anpassungen nötig.

Unter anderem ist vorgesehen, dass Beamte mit einem Grundgehalt von bis zu 3200 Euro eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Außerdem erhöht sich die Endstufe für alle Beamten und Richter ab 2018 zusätzlich um 1,12 Prozent. Die Versorgungsbezüge sollen entsprechend angehoben werden. Ab dem 1. Oktober 2018 erhalten Beamte ab der Besoldungsgruppe A 9, Richter und Staatsanwälte nach in der Regel fünfjähriger Wartezeit in der Endstufe einen ruhegehaltfähigen Zuschlag zu ihren Dienstbezügen in Höhe von 1,03 Prozent.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Arno Burgi

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