Sachsen stärkt Wolfsmanagement mit neuem Jagdgesetz
Landtag beschließt neue Grundlagen für den Umgang mit dem Wolf
Mit der Änderung jagdrechtlicher und naturschutzrechtlicher Vorschriften hat der Sächsische Landtag den Weg für ein aktives Wolfsmanagement im Freistaat freigemacht. Die neuen Regelungen übertragen die durch das geänderte Bundesjagdgesetz eröffneten Möglichkeiten in sächsisches Landesrecht und schaffen damit eine Basis für ein populationsbezogenes Bestandsmanagement.
Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch sprach im Landtag von einem wichtigen Schritt hin zu mehr Handlungsfähigkeit. Zugleich sendet der Beschluss nach seiner Einschätzung ein deutliches Signal an Weidetierhalter, deren Interessen der Freistaat ernst nehme.
Mehr Zuständigkeiten und klarere Regeln für das Wolfsmanagement
Das neue Gesetz legt konkrete Aufgaben für die oberste und obere Jagdbehörde fest. Dazu gehört unter anderem die Erarbeitung eines revierübergreifenden Managementplans. Außerdem werden neue Verordnungsermächtigungen geschaffen, mit denen Regelungen für Erlegungen nach Rissereignissen an die sächsischen Verhältnisse angepasst werden können.
Ein weiterer zentraler Punkt ist der Schadenausgleich für Wolfsrisse. Er wird künftig direkt im Jagdrecht verankert. Besonders wichtig ist dabei der beschlossene Änderungsantrag von CDU, SPD und BSW: Der bisherige Haushaltsvorbehalt entfällt. Damit erhalten betroffene Weidetierhalter eine verlässlichere Absicherung ihrer Ansprüche, unabhängig von kurzfristigen Haushaltsentwicklungen.
Herdenschutz bleibt wichtig, jagdliches Management soll Schäden senken
Nach dem Gesetz folgt nun die Anpassung der Sächsischen Jagdverordnung. Ziel ist es, den landesweiten Managementplan möglichst schnell in Kraft zu setzen. An der Erarbeitung sind Verbände aus Jagd, Weidetierhaltung, Flächenbewirtschaftung und Naturschutz beteiligt.
Der Herdenschutz bleibt dabei eine unverzichtbare Säule. Gleichzeitig soll ein aktives jagdliches Bestandsmanagement dazu beitragen, wolfsbedingte Schäden spürbar zu reduzieren und den Aufwand für Tierhalter langfristig zu verringern. Staatsminister von Breitenbuch hatte sich zudem bereits im Bundesrat dafür eingesetzt, dass der Bund bei der länderübergreifenden Abstimmung von Managementplänen und Populationsverteilung eine stärkere koordinierende Rolle übernimmt.
Mehr als 25 Jahre Wolf in Sachsen
Der Wolf ist seit mehr als 25 Jahren wieder Teil der Tierwelt in Sachsen und Deutschland. Mit der wachsenden Population sind jedoch auch Konflikte entstanden, vor allem für Schaf-, Ziegen- und andere Weidetierhalter. Tierverluste und der hohe Aufwand für Schutzmaßnahmen belasten die Betriebe wirtschaftlich und emotional.
Die Gesetzesänderung reiht sich in eine Entwicklung ein, die auf internationaler und europäischer Ebene bereits begonnen hat. Mit der Herabstufung des Wolfes in der Berner Konvention und der Überführung in Anhang V der FFH-Richtlinie wurden neue rechtliche Spielräume geschaffen. Deutschland meldete 2025 zudem einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in der kontinentalen und atlantischen biogeografischen Region – ein Ergebnis, zu dem Sachsen wesentlich beiträgt.