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Klinik-Zuschuss: Landkreis kürzt Buslinien ab Ende Juli

Klinik-Zuschuss: Landkreis kürzt Buslinien ab Ende Juli
Foto: Uwe Tschirner
Von: Uwe Tschirner
Im Landkreis Bautzen werden die angekündigten Kürzungen im Busnetz voraussichtlich ab Ende Juli oder Anfang August wirksam. Betroffen sind vor allem Angebote im Ferien- und Wochenendverkehr.

Die im Zusammenhang mit dem vorläufigen Erhalt der Geburtenstation Kamenz angekündigten Einsparungen im Busverkehr des Landkreises Bautzen werden nun umgesetzt. Nach aktuellem Stand sollen die Veränderungen voraussichtlich Ende Juli oder Anfang August greifen. Betroffen sind rund 40 Linien im gesamten Kreisgebiet.

Fokus auf Ferien- und Wochenendverkehr

Nach dem Beschluss des Sonderkreistages vom 31. Mai 2026 hatten Landkreis und Verkehrsunternehmen, darunter die Regionalbus Oberlausitz GmbH als größter Vertragspartner, kurzfristig nach Einsparmöglichkeiten gesucht. Geprüft wurden rund 13 Millionen Linienkilometer, vor allem im Ferien- und Wochenendverkehr. Dort sollen bis Jahresende vorübergehend RufBus-Angebote entfallen und es zu Einschränkungen bei Nebennetz- und Stadtbuslinien kommen. PlusBus- und TaktBus-Verbindungen bleiben nach jetzigem Stand bestehen. 

Genehmigung durch das Landesamt läuft

Die betroffenen Linienänderungen wurden bereits beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) eingereicht. Dort werden sie im beschleunigten Verfahren geprüft oder angezeigt. Für die Entscheidung sind voraussichtlich drei bis vier Wochen nötig. Eine Umsetzung schon mit Beginn der Sommerferien ist wegen dieser gesetzlichen Schritte nicht möglich.

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Unsicherheit beim Einsparziel

Der Landkreis geht davon aus, dass die temporären Anpassungen erst Ende Juli oder Anfang August wirksam werden können. Dadurch ist derzeit offen, ob das geplante Einsparziel von 500.000 Euro vollständig erreicht wird. Die Regionalbus Oberlausitz GmbH prüft gemeinsam mit der Kreisverwaltung, wie groß die mögliche Differenz durch den verzögerten Start ausfallen könnte.

Rechtliche Prüfung läuft weiter

Parallel dazu läuft weiterhin ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht, das von einer Kreisrätin angestoßen wurde. Anders als zuvor das Verwaltungsgericht hat das Oberverwaltungsgericht dem Landkreis den Vollzug des Kreistagsbeschlusses bis zu einer Entscheidung nicht untersagt. Deshalb konnte das Verfahren zur Umsetzung der temporären Anpassungen beginnen.

Der Landkreis Bautzen und die Verkehrsunternehmen wollen über die konkret betroffenen Linien, Fahrten und den genauen Zeitpunkt der Änderungen informieren, sobald die Freigabe durch das Landesamt vorliegt.

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