Dresdens erste Universitätsbrauerei Lohrmanns Brew habe am 10. April 2026 beim Amtsgericht Dresden ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt, wie das Unternehmen selbst mitteilte. Vier Tage später, am 14. April, sei das Verfahren angeordnet worden. Als vorläufiger Sachwalter sei Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich bestellt worden. Der Betrieb an beiden Gastronomiestandorten – Kraftwerk Mitte und Brühlsche Terrasse – laufe derweil uneingeschränkt weiter.
Erste Zeichen bereits im Februar
Bereits im Februar dieses Jahres deuteten sich wirtschaftliche Schwierigkeiten an: Zum 31. Dezember 2025 habe der langjährige Geschäftsführer Francisco Arroyo-Escobar das Unternehmen verlassen. Seitdem führen die beiden Gründer, Prof. Dr. Thomas Henle und Prof. Dr. Jan J. Weigand, das Unternehmen als Doppelspitze. Im Rahmen dieser Übernahme sei deutlich geworden, so das Unternehmen, dass bestehende Strukturen einer Neuordnung bedürften.
Was bedeutet Insolvenz in Eigenverwaltung rechtlich?
Das Verfahren in Eigenverwaltung unterscheidet sich grundlegend von einer klassischen Regelinsolvenz. Bei der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. der Insolvenzordnung (InsO) behält die Geschäftsführung die Kontrolle über das Unternehmen – sie wird nicht durch einen externen Insolvenzverwalter abgelöst. Stattdessen überwacht ein vom Gericht bestellter Sachwalter – in diesem Fall Dr. Jörg Schädlich – die Verwaltung und prüft, ob die Interessen der Gläubiger gewahrt werden.
Das Ziel dieses Verfahrens sei in der Regel nicht die Zerschlagung, sondern die Sanierung. Kern ist die Erarbeitung eines Insolvenzplans, der eine geordnete Entschuldung ermögliche und das Unternehmen langfristig tragfähig aufstellen solle. Wird der Plan von einer Mehrheit der Gläubiger angenommen und vom Gericht bestätigt, kann das Verfahren ohne Liquidation abgeschlossen werden.
Für die Mitarbeitenden habe die Insolvenzanmeldung zunächst keine unmittelbaren Folgen: Löhne und Gehälter seien laut Unternehmensangaben gesichert. Gesetzlich greift in solchen Fällen das sogenannte Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit, das rückwirkend für bis zu drei Monate vor der Insolvenzantragstellung Lohnausfälle abdeckt.