Mit dem 9. Juni steht Sachsen ein großer Wahltag bevor. Parallel zur Europawahl wird auch über die Zusammensetzung der Gremien auf lokaler Ebene neu entschieden.
Über 3 Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl abzugeben. Auch Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg stimmen Bürger und Bürgerinnen an diesem Tag über ihre Kommualvertretung ab.
Wer darf wählen?
Um an den Wahlen teilnehmen zu dürfen, müssen Personen folgende Bedingungen erfüllen:
- deutsche Staatsangehörige oder Bürgerinnen und Bürger der EU
- festen Wohnsitz in der entsprechenden Wahlregion seit mindestens drei Monaten
- mindestens 18 Jahre alt
Damit gehört der Freistaat zu den lediglich fünf Bundesländern, in denen das Wahlalter für Kommunalwahlen nicht auf 16 Jahre heruntergesetzt wurde – eine Besonderheit, besonders im Vergleich zu anderen ostdeutschen Ländern.