- Die Briten haben sich knapp gegen die EU entschieden
- Der Entscheid ist erst der Anfang vom Ende
- Handelshemmnisse sind anfangs zu erwarten
Das Vereinigte Königreich hat sich tatsächlich für den Ausstieg aus der EU entschieden. Ein noch am Abend vor der Wahl für fast ausgeschlossen gehaltener Schritt.
Gemäß des „European Union Referendum Act 2015 durften alle Staatsbürger Großbritanniens, Irlands und des Commonwealth, die über 18 Jahre alt sind und auch zur Teilnahme an britischen Parlamentswahlen berechtigt gewesen wären, an der Volksabstimmung teilnehmen. Hinzu kamen die Mitglieder des House of Lords und die Commonwealth Bürger in Gibraltar. Die Mehrheit der Wähler hat sich offensichtlich gegen den Verbleib in der EU entschieden.
Ist das das Ende der EU Mitgliedschaft des Vereinigte Königreichs?
Die Abstimmung stellt nur einen ersten Schritt zum Austritt nach einem wochenlangem Wahlkampf dar und markiert damit den Anfang vom Ende eines langwierigen, rechtlich, politisch und auch historisch bisher beispiellosen Prozesses. Tatsächlich wird sich rechtlich in den nächsten Tagen nichts ändern. Alle Vorschriften bleiben zunächst genau so in Kraft, wie vor der Wahl.
Der Austritt aus der EU erfolgt im Rahmen und unter den Bedingungen des Art. 50 des Vertrages über die Europäische Union (EUV). Ziel der Vorschrift sollte die Sicherstellung eines geordneten Ausstiegprozesses eines Mitgliedstaates sein. Formaljuristisch muss die britische Regierung dem Europäischen Rat nun ihre Absicht mitteilen, aus der EU auszutreten.
Auch wenn weder britische noch europäische Gesetze einen Zeitrahmen für die Abgabe der Absichtserklärung zum Austritt vorsehen, kann man schon jetzt davon ausgehen das Premierminister Cameron und seine Regierung wohl nur noch kurz im Amt bleiben und sie, oder die Folgeregierung, sich gezwungen sehen, den Austrittsantrag recht kurzfristig zu stellen.