Im Landkreis Meißen sorgt eine Gesetzesänderung beim Leistungsbezug von Kriegsflüchtlingen für zusätzlichen Verwaltungsaufwand und neue Kosten. Ukrainerinnen und Ukrainer sollen rückwirkend ab April 2025 Asylbewerberleistungen erhalten – wie andere Menschen, die vor Krieg nach Deutschland fliehen. Damit endet für sie schrittweise der Bezug von Bürgergeld. Dieser sogenannte Rechtskreiswechsel löst in den Kommunen umfangreiche Umstellungen aus, teilte die BSW-Fraktion im Kreistag Meißen mit.
Landrat Ralf Hänsel bat den Kreistag in der Sitzung Ende Februar um Zustimmung für eine befristete Personalaufstockung. Vorgesehen sind sechs Vollzeitstellen für zwei Jahre, um die anstehenden Aufgaben fristgerecht bewältigen zu können. Nach Angaben aus der Kreisverwaltung sei die Personaldecke angesichts der angespannten Haushaltslage „auf Kante genäht“, eine Umsetzung mit vorhandenen Kapazitäten sei nicht möglich.
Die jährlichen Kosten für die zusätzlichen Stellen werden mit rund 390.000 Euro beziffert. Der Landkreis erhält dafür allerdings nur bis zu 90 Prozent erstattet. Rund 40.000 Euro pro Jahr müssten damit aus eigenen Mitteln finanziert werden – in einer Situation, in der die Rücklagen aufgebraucht sein sollen.
BSW-Kreisrätin Gunda Thielking kritisierte die Entwicklung scharf. Die Politik von Bundes- und Landesregierung habe Kommunen „flächendeckend in eine äußerst prekäre Finanzlage“ gebracht. Nun solle der Landkreis erneut für Kosten einer Entscheidung auf Bundesebene aufkommen. „Das Prinzip wer bestellt, bezahlt gilt in diesem Land schon lange nicht mehr“, sagte Thielking und verwies auf die drohende Notwendigkeit weiterer Kredite.
Das BSW kündigte an, der Vorlage dennoch zuzustimmen, da es aus Sicht der Fraktion keine Alternative gebe, um die Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung zu sichern. Zugleich erteilte Thielking weiteren Kürzungen bei sozialen Maßnahmen, etwa Schulsozialarbeit sowie Kinder- und Jugendhilfe, eine klare Absage – auch mit Blick auf ein mögliches neues Haushaltsstrukturkonzept.