Logo Die Sachsen News
Nachrichten / Meißen News

Wenn die Onlinewache zur Meldestelle wird

Wenn die Onlinewache zur Meldestelle wird
Onlinewache der Polizei. Foto: Polizei
Von: Meißen News
Küllig nervt: Eigentlich wollte er nur einen Ladendiebstahl melden, doch dann stolperte er über eine Rubrik bei der Onlinewache der sächsischen Polizei.

Eine Kolumne von Bürgerjournalisten Kurt Torsten Küllig

In einem Dresdner Supermarkt hatten Anfang Juni zwei junge Verkäuferinnen versucht, einen mutmaßlichen Dieb aufzuhalten. Ich gestehe, ich war in dem Moment zu feige, mich dem „levantinischen Neubürger“ in den Weg zu stellen. Aber immerhin hatte ich Fotos gemacht und wollte sie pflichtgemäß der Polizei als Zeuge zur Verfügung stellen.

Also: Onlinewache Sachsen. Doch dort kam ich mit meinem Zeugenhinweis nicht so recht weiter. Dafür entdeckte ich eine andere Rubrik, die nicht nur meine Aufmerksamkeit weckte, sondern mich fassungslos zurückließ: „Politisch motivierte Hass und Hetze im Netz“ heißt es dort unter Punkt vier.


Nun bin ich kein Jurist. Aber Ausgangspunkt strafrechtlicher Ermittlungen ist der Verdacht einer Straftat. Das Strafgesetzbuch kennt Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB). Einen Straftatbestand „Hass und Hetze“ findet man dort nicht. Noch interessanter wird es bei den Beispielen, die die Polizei unter dieser Rubrik aufführt. Genannt werden unter anderem: Religion, sexuelle Orientierung/Identität, Staat, politische Haltung, Wahlen, Klima und Sicherheitsbehörden. Und vorsorglich heißt es: „Die Aufzählung ist nicht abschließend.“

Mehr aus dieser Kategorie

Na, da bin ich aber beruhigt! Spätestens hier stellt sich eine zentrale Frage: Was genau soll der Bürger bei dieser nicht abschließenden Aufzählung anzeigen? Eine Straftat? Eine politische Äußerung? „Klimaleugnung“? Oder etwas, das er persönlich als „Hass oder Hetze“ empfindet? Ist das Online-Portal der sächsischen Polizei also eher eine Meldestelle?

Selbst Bayern trennt deutlicher: Dort werden Meldestellen und Strafverfolgungsbehörden ausdrücklich unterschieden. Von solchen Meldestellen kann man halten, was man will – ich persönlich lehne sie, ohne Wenn und Aber ab. Aber wenigstens bleibt erkennbar: Melden ist nicht Anzeigen, gesellschaftliche Missbilligung nicht Strafbarkeit und eine Meldestelle nicht die Polizei. Warum schafft Sachsen ausgerechnet auf der Internetseite seiner Polizei diese Klarheit nicht?


Ich habe deshalb beim sächsischen Innenministerium nachgefragt – und eine erfreulich ausführliche und sachliche Antwort erhalten. Die Erklärung ist interessant: Hinter den Begriffen stehen unter anderem Kategorien des polizeilichen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“, kurz PMK. Damit war meine Frage allerdings nicht erledigt. Im Gegenteil. Denn was für Polizeibeamte ein sinnvolles internes Klassifikationssystem sein mag, muss noch lange keine gute Gebrauchsanweisung für den Bürger sein. Der Bürger will schließlich keine Polizeistatistik erstellen. Er möchte eine Straftat anzeigen.

Warum also nicht genau das in das Online-Portal schreiben? Zum Beispiel: „Politisch motivierte Straftaten im Internet“. Oder noch einfacher: „Mögliche strafbare Inhalte im Internet anzeigen“. Dann könnte erklärt werden, dass etwa Volksverhetzung, Bedrohung oder Beleidigung in Betracht kommen – und dass nicht jede polemische, geschmacklose oder verletzende politische Äußerung strafbar ist. Das wäre keine Schwächung der Strafverfolgung. Im Gegenteil: Wer möchte, dass Bürger Straftaten anzeigen, sollte ihnen möglichst eindeutig erklären, dass Gegenstand einer Strafanzeige der Verdacht einer Straftat ist – nicht die Missbilligung irgendeiner politischen Meinung.

Andere Bundesländer gestalten ihre Onlinewachen teilweise anders. Das vom Saarland verwaltete gemeinsame Portal der Onlinewachen weist sogar ausdrücklich darauf hin, dass jedes Bundesland selbst für die Ausgestaltung und die Inhalte seiner Formulare verantwortlich ist. Sachsen könnte seine derzeitige Formulierung also zumindest überprüfen und überarbeiten. Das Innenministerium tut das inzwischen. Meine Anregung wurde nach dortiger Auskunft nochmals an die zuständigen Stellen weitergegeben.

Aber ein Schimmel braucht bekanntlich seine Zeit im Amt – erst recht, wenn er noch in eine andere Etage traben muss. Warten wir mal ab. Manchmal braucht eben auch die Rechtsstaatlichkeit ihre Zeit.

Kurt Torsten Küllig ist Mitglied im neuen, in Meißen gegründeten Verein "Die Bürgerjournalisten für Sachsen e.V." In seiner Kolumne "Küllig nervt" möchte er sich vor allem mit bürokratischen Hindernissen in unserem Leben auseinandersetzen. Mehr oder weniger ironisch.

Meißen News
Artikel von

Meißen News

Meißen News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media