Eine Kolumne von Bürgerjournalisten Kurt Torsten Küllig
In einem Dresdner Supermarkt hatten Anfang Juni zwei junge Verkäuferinnen versucht, einen mutmaßlichen Dieb aufzuhalten. Ich gestehe, ich war in dem Moment zu feige, mich dem „levantinischen Neubürger“ in den Weg zu stellen. Aber immerhin hatte ich Fotos gemacht und wollte sie pflichtgemäß der Polizei als Zeuge zur Verfügung stellen.
Also: Onlinewache Sachsen. Doch dort kam ich mit meinem Zeugenhinweis nicht so recht weiter. Dafür entdeckte ich eine andere Rubrik, die nicht nur meine Aufmerksamkeit weckte, sondern mich fassungslos zurückließ: „Politisch motivierte Hass und Hetze im Netz“ heißt es dort unter Punkt vier.

Nun bin ich kein Jurist. Aber Ausgangspunkt strafrechtlicher Ermittlungen ist der Verdacht einer Straftat. Das Strafgesetzbuch kennt Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB). Einen Straftatbestand „Hass und Hetze“ findet man dort nicht. Noch interessanter wird es bei den Beispielen, die die Polizei unter dieser Rubrik aufführt. Genannt werden unter anderem: Religion, sexuelle Orientierung/Identität, Staat, politische Haltung, Wahlen, Klima und Sicherheitsbehörden. Und vorsorglich heißt es: „Die Aufzählung ist nicht abschließend.“
