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Wachau sichert Geld für die Spielplätze

Wachau sichert Geld für die Spielplätze
Gemeindeverwaltung Wachau. Foto: Gemeinde Wachau
Von: Meißen News
Der Gemeinderat bindet künftig 20 Prozent der Rückzahlungen aus den Kita-Betriebskostenabrechnungen an die Pflege und Erneuerung von Spielgeräten. In Zeiten klammer Kommunalkassen schafft die Gemeinde damit eine dauerhafte Finanzierungsquelle für ihre Spielplätze.

Ein Bericht von Bürgerjournalistin Silvia Naumann, Wachau

Die Gemeinde Wachau im Landkreis Bautzen hat die Finanzierung ihrer kommunalen Spielplätze dauerhaft geregelt. Der Gemeinderat, künftig 20 Prozent der Rückzahlungsbeträge aus den Betriebskostenabrechnungen der Kindertageseinrichtungen für Reparatur, Erneuerung und Erweiterung von Spielgeräten auf öffentlichen Spielplätzen in den Ortsteilen zu verwenden. Die übrigen 80 Prozent fließen in den Gemeindehaushalt zurück.

Welche Spielplätze jeweils berücksichtigt werden, entscheidet die Gemeinde nicht zentral. Nach dem Beschluss reichen die Ortschaftsräte entsprechende Vorschläge ein. Wachau besteht aus den fünf Ortsteilen Wachau, Lomnitz, Leppersdorf, Seifersdorf und Feldschlößchen. Angestoßen wurde die Regelung nach Angaben der Offenen Bürgerliste Wachau (OBL), einer seit 2004 bestehenden unabhängigen Bürgervereinigung, die im Gemeinderat vertreten ist.

Bemerkenswert ist an dem Beschluss weniger die Höhe der Mittel als die Konstruktion. Die Gemeinde koppelt die Unterhaltung ihrer Spielplätze an Einnahmen, die zwar nicht fest eingeplant sind, aber regelmäßig anfallen. Gehen Rückzahlungen aus den Kita-Abrechnungen ein, steht automatisch ein Teilbetrag für Spielgeräte bereit. Er muss nicht jedes Jahr erneut gegen andere Vorhaben verteidigt werden.

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Das ist insofern relevant, als die Unterhaltung von Spielplätzen nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehört. Sie zählt zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben nach § 2 der Sächsischen Gemeindeordnung. Über Umfang und Ausgestaltung entscheidet die Gemeinde grundsätzlich selbst. Gerade freiwillige Leistungen geraten bei knappen Kassen häufig als Erste unter Druck.

Der finanzielle Spielraum der sächsischen Kommunen hat sich zuletzt deutlich verringert. Nach Angaben des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) verzeichneten die Kommunen im Freistaat allein in den ersten drei Quartalen 2025 ein Defizit von 1,1 Milliarden Euro. Davon entfielen 231 Millionen Euro auf die kreisangehörigen Gemeinden. „Wir stürzen von Rekorddefizit zu Rekorddefizit, zuletzt 1,1 Milliarden Euro in den ersten drei Quartalen 2025“, erklärte SSG-Präsident Bert Wendsche, Oberbürgermeister von Radebeul, bei der Vorstellung der Zahlen am 8. Januar 2026. „Das kann so nicht weitergehen!“ Ein Drittel der Kommunen könne „die Kredittilgungen und angemessene Investitionen nicht mehr aus den laufenden Einnahmen finanzieren“.

Bei einem Aktionstag unter dem Titel „Kommunen am Limit“ am 22. Juni 2026 warnten die kommunalen Spitzenverbände zudem, die Finanzkrise beeinträchtige zahlreiche kommunale Aufgaben. Genannt wurden unter anderem die Instandhaltung von Schulen, Bibliotheken und Schwimmbädern, Kultur- und Sportangebote, der öffentliche Nahverkehr, die Krankenhausversorgung, die Wirtschaftsförderung sowie soziale Angebote.

Wie viel Geld Wachau künftig tatsächlich für seine Spielplätze zur Verfügung haben wird, lässt sich aus dem Beschluss nicht ableiten. Genannt werden lediglich die „gemäß den Betriebskostenabrechnungen ermittelten Rückzahlungsbeträge für die Kindertageseinrichtungen“. Die Höhe der Mittel hängt somit vom Ergebnis der jährlichen Abrechnungen ab.

Ob sich damit langfristig ein verlässliches Niveau bei Erhalt und Pflege der kommunalen Spielplätze sichern lässt, werden die kommenden Haushaltsjahre zeigen. Der Grundsatzbeschluss setzt jedoch ein Signal: Auch in Zeiten, in denen vielerorts von „Kommunen am Limit“ die Rede ist, schafft Wachau einen festen Mechanismus zur Finanzierung seiner Spielplätze. Hier hat die Not offenbar erfinderisch gemacht.

Der Grundsatzbeschluss trägt die Nummer 2026/008/HA und wird ab dem Haushaltsjahr 2027 wirksam. Neun Gemeinderäte stimmten dafür, eine Gegenstimme gab es nicht, ein Mitglied enthielt sich.

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