Ein Bericht von Bürgerjournalistin Silvia Naumann, Wachau
Die Gemeinde Wachau im Landkreis Bautzen hat die Finanzierung ihrer kommunalen Spielplätze dauerhaft geregelt. Der Gemeinderat, künftig 20 Prozent der Rückzahlungsbeträge aus den Betriebskostenabrechnungen der Kindertageseinrichtungen für Reparatur, Erneuerung und Erweiterung von Spielgeräten auf öffentlichen Spielplätzen in den Ortsteilen zu verwenden. Die übrigen 80 Prozent fließen in den Gemeindehaushalt zurück.
Welche Spielplätze jeweils berücksichtigt werden, entscheidet die Gemeinde nicht zentral. Nach dem Beschluss reichen die Ortschaftsräte entsprechende Vorschläge ein. Wachau besteht aus den fünf Ortsteilen Wachau, Lomnitz, Leppersdorf, Seifersdorf und Feldschlößchen. Angestoßen wurde die Regelung nach Angaben der Offenen Bürgerliste Wachau (OBL), einer seit 2004 bestehenden unabhängigen Bürgervereinigung, die im Gemeinderat vertreten ist.
Bemerkenswert ist an dem Beschluss weniger die Höhe der Mittel als die Konstruktion. Die Gemeinde koppelt die Unterhaltung ihrer Spielplätze an Einnahmen, die zwar nicht fest eingeplant sind, aber regelmäßig anfallen. Gehen Rückzahlungen aus den Kita-Abrechnungen ein, steht automatisch ein Teilbetrag für Spielgeräte bereit. Er muss nicht jedes Jahr erneut gegen andere Vorhaben verteidigt werden.