Ab dem 6. Juni tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft, die den Strommarkt verändern wird: Der technische Wechsel des Stromanbieters muss künftig werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Diese Änderung setzt eine EU-Vorgabe um und zielt darauf ab, den Wettbewerb zu stärken sowie den Zugang zu günstigeren Tarifen zu erleichtern. Das teilte die Verbraucherzentrale Sachsen am Mittwoch mit.
Der sogenannte „Lieferantenwechsel 24 h“ kann jedoch leicht missverstanden werden, da die neue Regelung ausschließlich den technischen Ablauf des Anbieterwechsels betrifft. Sie bedeutet in der Regel nicht, dass Verbraucher, die einen neuen Stromvertrag abschließen, am Folgetag bereits von günstigeren Konditionen profitieren können.
„Für Verbraucher bleibt der eigene Vertrag maßgeblich“, so Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Laufzeiten, Kündigungsfristen und Starttermine sind unbedingt weiterhin zu beachten. Der technische Wechselprozess ist davon unabhängig.“ Der beschleunigte Wechsel birgt auch Risiken, insbesondere wenn Kunden ungewollt Verträge untergeschoben bekommen. Siegert warnt: „In solchen Fällen kann es passieren, dass der Anbieterwechsel bereits technisch vollzogen ist, bevor Betroffene überhaupt bemerken, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde – etwa durch unerlaubte Werbeanrufe oder untergeschobene Angebote.“