Ab dem 6. Juni tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft, die den Strommarkt verändern wird: Der technische Wechsel des Stromanbieters muss künftig werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Diese Änderung setzt eine EU-Vorgabe um und zielt darauf ab, den Wettbewerb zu stärken sowie den Zugang zu günstigeren Tarifen zu erleichtern. Das teilte die Verbraucherzentrale Sachsen am Mittwoch mit.
Der sogenannte „Lieferantenwechsel 24 h“ kann jedoch leicht missverstanden werden, da die neue Regelung ausschließlich den technischen Ablauf des Anbieterwechsels betrifft. Sie bedeutet in der Regel nicht, dass Verbraucher, die einen neuen Stromvertrag abschließen, am Folgetag bereits von günstigeren Konditionen profitieren können.
„Für Verbraucher bleibt der eigene Vertrag maßgeblich“, so Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Laufzeiten, Kündigungsfristen und Starttermine sind unbedingt weiterhin zu beachten. Der technische Wechselprozess ist davon unabhängig.“ Der beschleunigte Wechsel birgt auch Risiken, insbesondere wenn Kunden ungewollt Verträge untergeschoben bekommen. Siegert warnt: „In solchen Fällen kann es passieren, dass der Anbieterwechsel bereits technisch vollzogen ist, bevor Betroffene überhaupt bemerken, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde – etwa durch unerlaubte Werbeanrufe oder untergeschobene Angebote.“
Auch bei einem Umzug gibt es eine wichtige Einschränkung: Ein rückwirkender Anbieterwechsel ist nicht mehr möglich. Verbraucher müssen daher rechtzeitig aktiv werden, ihren Stromversorger informieren oder frühzeitig einen neuen Vertrag abschließen.
Das Fazit lautet: Mehr Tempo benötigt mehr Vorsicht. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bringt neue Chancen, aber auch neue Pflichten mit sich. Wer sich gut informiert und rechtzeitig handelt, kann profitieren. Wer hingegen unüberlegt wechselt, riskiert unerwünschte Vertragsbindungen und höhere Kosten.
Mehr Infos hier.