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Schicksal der Straßenkatzen: Sachsen verlängert wichtige Umfrage

Schicksal der Straßenkatzen: Sachsen verlängert wichtige Umfrage
Die Datenerhebung dient dazu, freilaufende Katzen zu schützen. Geplant ist eine neue Katzenschutzverordnung. Foto: privat
Von: Meißen News
Wie steht es um das Wohl der sächsischen Straßenkatzen? Eine wichtige Datenerhebung geht in die Verlängerung und könnte den Weg für neue Verordnungen ebnen.

Die sächsische Landesregierung verlängert die Frist für eine landesweite Umfrage zur Situation freilebender Katzen bis zum 14. Juli. Ziel der Erhebung ist es, verlässliche Daten zu Populationsdichte, regionaler Verteilung und dem Gesundheitszustand der Tiere zu gewinnen. Auf dieser Basis sollen künftige Maßnahmen für den Tierschutz entwickelt werden, wie das Sozialministerium mitteilte.

Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als Entscheidungshilfe für die Politik. Laut Sozialministerin Petra Köpping ermöglicht die Datenerhebung eine objektive Einschätzung darüber, in welchem Umfang Tierleid vorliegt. Als mögliche Konsequenz zieht das Ministerium die Einführung einer landesweiten Katzenschutzverordnung in Betracht. Neue bürokratische Hürden und Mehrkosten durch gesetzliche Regelungen sollen dabei jedoch vermieden werden.

Bisher verzeichnet die Erhebung eine hohe Beteiligung von Tierschutzvereinen und Privatpersonen. Die sächsische Landestierschutzbeauftragte Carina Heinrich begründet die Fristverlängerung mit dem Wunsch, allen Akteuren ausreichend Zeit für eine sorgfältige Beantwortung zu geben. Eine breite Mitwirkung soll für transparente und umfassende Ergebnisse sorgen. Die Befragung kombiniert einen klassischen Fragebogen mit einem digitalen Meldeverfahren, bei dem bekannte Katzenpopulationen auf einer Karte markiert werden. Separate Fragebögen gingen zudem an Veterinärämter, Ordnungsämter und Tierärzte.

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Der Freistaat unterstützt die Arbeit der Vereine finanziell. Im aktuellen Doppelhaushalt wurden die Mittel für die Förderrichtlinie Tierschutz auf zwei Millionen Euro erhöht. Eingetragene Tierschutzvereine erhalten darüber eine Erstattung von 90 Prozent der Kosten für das Einfangen, Kastrieren, Kennzeichnen und Registrieren der Katzen.

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