Die sächsischen Finanzämter, also auch das Finanzamt Meißen, beginnen heute mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024. Damit werden voraussichtlich ab Ende März die ersten Steuerbescheide versendet und Rückerstattungen ausgezahlt. Das teilte das Landesamt für Steuern am Freitag mit.
Der Vizepräsident des Landesamtes für Steuern und Finanzen Udo Stiwi: "Mit der Bereitstellung der Software erfolgt der Startschuss für die Bearbeitung der bereits eingereichten Einkommensteuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2024. Damit können von den insgesamt rund 1,6 Millionen erwarteten Einkommensteuererklärungen die ersten ca. 61.000 bereits eingereichten Erklärungen bearbeitet und etwaige Erstattungen ausgezahlt werden."
Die Steuererklärungen für 2024 sind bis zum 31. Juli 2025 einzureichen. Für alle, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 30. April 2026.
Die sächsische Steuerverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zum Beispiel über das Online-Finanzamt "Mein Elster" zu übermitteln. Dabei lassen sich elektronisch vorliegende Bescheinigungen wie beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbezugsmitteilungen direkt in die Steuererklärung übernehmen. Daten aus dem Vorjahr stehen ebenfalls zur Verfügung. So müssen oft nur noch wenige Änderungen vorgenommen werden. Das spart Zeit und erleichtert die Erstellung der Steuererklärung. Rund 73 Prozent der im Jahr 2024 bearbeiteten Steuererklärungen für 2023 sind bereits elektronisch eingegangen.