In Sachsen sorgt ein Reformvorschlag der Landesregierung für Kritik: Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei Verwaltungsakten steht zur Diskussion. Grundlage ist eine Dokumentation der Reformkommission, die seit einem Jahr Vorschläge zur „Entlastung der Kommunen“ erarbeitet. Inzwischen gibt es bereits Handlungsempfehlungen für die Landesregierung, die öffentlich einsehbar sind und den Titel „Reformkommission zur Stärkung und Entlastung der Kommunen gemäß Kabinettsbeschluss der Sächsischen Staatsregierung Nr. 08/0108 vom 24. Juni 2025" tragen.
Die Kommission formuliert darin das Ziel, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, Zuständigkeiten zu bündeln und staatliche Aufgaben außerhalb des Kernbereichs abzubauen. Auf den ersten Blick klingt das nach effizienteren Strukturen. Doch ab Seite 40 des Berichts findet sich ein Vorschlag, der weitreichende Folgen hätte: das Ende des bisherigen Widerspruchsverfahrens, das Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, behördliche Entscheidungen außergerichtlich überprüfen zu lassen.