Logo Die Sachsen News
Nachrichten / Meißen News

Radebeuler Oberbürgermeister verliert vor Gericht

Radebeuler Oberbürgermeister verliert vor Gericht
Radebeuls OB Bert Wendsche. Foto: Stadt Radebeul
Von: Meißen News
OB Bert Wendsche hätte einem Stadtrat Auskunft zu Hintergründen der Mohrenstraße geben müssen. Der Verweis, selbst im Archiv zu recherchieren, ist nicht zulässig.

Der Oberbürgermeister der Stadt Radebeul musste die Anfrage eines Stadtrats zur Benennung der Mohrenstraße in Radebeul beantworten. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. November 2024 entschieden, das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Der Kläger, ein Stadtrat der Stadt Radebeul, wollte vom Oberbürgermeister anlässlich einer öffentlichen Diskussion zu einer möglichen Umbenennung der Radebeuler Mohrenstraße wissen, ob der Stadt Informationen darüber vorliegen, aus welchen Gründen die Straße Anfang des 20. Jahrhunderts ihren heutigen Namen erhielt. Der Oberbürgermeister lehnte die Beantwortung mit der Begründung ab, es handele es sich um keine Anfrage, die er beantworten müsse. Das vom Stadtrat angerufene Verwaltungsgericht Dresden folgte nicht der Argumentation des Oberbürgermeisters.

Der Oberbürgermeister habe die Rechte des Stadtrats verletzt hat, indem er die Anfrage inhaltlich unbeantwortet ließ. Es handele sich um eine einzelnen Angelegenheiten der Stadt. Fragen dazu müssen beantwortet werden. Der Kläger fragt nach den Beweggründen einer Entscheidung im Verantwortungsbereich der Stadt. Da sich der Kläger auf eine öffentliche Diskussion zu einer möglichen Umbenennung der Straße bezog, ist auch ein aktueller Bezug zur Tätigkeit des klagenden Stadtrats gegeben. In der Sächsischen Gemeindeordnung heißt es wörtlich: "Jeder Gemeinderat kann an den Bürgermeister schriftliche oder in einer Sitzung des Gemeinderats mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten der Gemeinde richten, die binnen angemessener Frist, die grundsätzlich vier Wochen beträgt, zu beantworten sind." Der Oberbürgermeister durfte den Kläger schließlich nicht darauf verweisen, dass er selbst im Stadtarchiv recherchieren könne.

Meißen News
Artikel von

Meißen News

Meißen News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media