Frohe Kunde aus dem Meißner Kreistag. Das musikpädagogische Angebot der Kreismusikschule mit Hauptsitz in Radebeul für ihre zirka 4.000 Schüler ist auch für 2025 gesichert. Möglich machen das die Mehreinnahmen aus der bereits 2023 beschlossenen Gebührenerhöhung, aber auch Veränderungen im Unterricht. Die Kreismusikschule setzt vermehrt auf Gruppen- anstatt auf Einzelunterricht. Zudem hat man die Lehrerstrukturen umgebaut. Statt einer Vielzahl von Honorarkräften sollten künftig festangestellte Lehrer unterrichten. Damit verbunden sind aber weitaus höhere Personalkosten.
Nötig ist das aber, weil es das sogenannten Herrenberg-Urteil so fordert. Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 28. Juni 2022 festgestellt, dass die Arbeitsbedingungen an Musikschulen keine echte Selbständigkeit bedeuten, sondern eine abhängige Beschäftigung. Die Mitarbeiter seien genau genommen Scheinselbständige. Deshalb müssen die Musikschulen sie auch sozialversicherungspflichtig beschäftigen.
Die Kreismusikschule hat 2024 begonnen, Honorarstunden in fünf feste Stellen für Musikpädagogen umzuwandeln, die allerdings noch nicht besetzt sind. Das soll sich 2025 ändern, zusätzlich sind weitere vier Festanstellungen geplant, um die Qualität des Angebotes der Musikschule zu sichern. Trotz der gleichzeitigen Einsparungen bei Honoraren entsteht ein Fehlbetrag von 23.000 Euro. Darin enthalten sind allerdings auch schon die zu erwarteten Tarifsteigerungen bei den Lehrkräften. Künftig werden nur noch zehn Prozent des Unterrichts Honorarkräfte übernehmen. Diese Lehrer wünschen keine Festanstellung.