Logo Die Sachsen News
Nachrichten / Meißen News

Käbschütztal: Wie wird die Gemeinde künftig heizen?

Käbschütztal: Wie wird die Gemeinde künftig heizen?
Symbolbild Wärmepumpe / pixabay HarmvdB
Von: Meißen News
Die Gemeinde Käbschütztal hat gemeinsam mit SachsenEnergie den Auftakt zur kommunalen Wärmeplanung gestartet. Bis Anfang 2027 soll ein Wärmeplan vorliegen, der die Energieversorgung langfristig sicher und klimafreundlich gestaltet.

Die Gemeinde Käbschütztal hat den offiziellen Startschuss für ihre kommunale Wärmeplanung gegeben. Das teilte SachsenEnergie mit. Gemeinsam mit dem Kommunalversorger soll bis Anfang 2027 ein Wärmeplan erarbeitet werden, der die künftige Wärmeversorgung der Gemeinde langfristig sicher, wirtschaftlich und klimafreundlich ausrichtet. Finanziert wird das Vorhaben über den gesetzlich geregelten Mehrbelastungsausgleich im Freistaat Sachsen.

„Mit der Wärmeplanung gewinnen wir einen klareren Blick darauf, wie sich unsere Gemeinde langfristig entwickeln kann. Das gibt uns Sicherheit für zukünftige Entscheidungen und auch unseren Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Orientierung", sagte Bürgermeister Frank Müller. Gregor Hillebrand-Kandzia, Projektleiter bei SachsenEnergie, betonte: „Eine stabile Wärmeversorgung entsteht nicht zufällig, sondern durch sorgfältige Planung und realistische Einschätzungen vor Ort."

Zu Beginn analysieren Fachplaner die aktuelle Wärmeversorgung in allen 37 Ortsteilen der Flächengemeinde: Welche Energieträger werden eingesetzt, wie viel Wärme wird benötigt und welche Infrastrukturen sind vorhanden? Darauf aufbauend werden maßgeschneiderte Lösungsansätze entwickelt – mit Blick auf den stärkeren Einsatz erneuerbarer Energien, die Nutzung regionaler Potenziale und eine effizientere Gestaltung der Versorgungsstrukturen. SachsenEnergie bringt dabei Erfahrungen aus der Wärmeplanung für andere sächsische Kommunen wie Großenhain, Löbau oder Kreischa ein.

Meißen News
Artikel von

Meißen News

Meißen News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.

Social Media