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Haushalt genehmigt, Defizit bleibt: Landkreis Meißen wieder handlungsfähig

Haushalt genehmigt, Defizit bleibt: Landkreis Meißen wieder handlungsfähig
Symbolbild Meißen / pixabay Trude55
Von: Meißen News
Die Landesdirektion Sachsen hat den Haushalt des Landkreises Meißen für 2026 genehmigt. Der Landkreis bleibt handlungsfähig – doch das strukturelle Defizit von 73,3 Millionen Euro und aufgebrauchte Liquiditätsreserven machen die Lage weiterhin angespannt.

Die Landesdirektion Sachsen hat den Haushalt des Landkreises Meißen für das Jahr 2026 zum Vollzug freigegeben. Das teilte die Landesdirektion mit. Der Haushaltsplan weist ein Volumen von rund 579,9 Millionen Euro aus. Geplant sind Investitionen von 58,7 Millionen Euro in Breitbandausbau, Schulen, Rettungsdienst, Straßenbau und ÖPNV. Zur Finanzierung wurden Kreditaufnahmen von knapp 14,1 Millionen Euro genehmigt.

Die Genehmigung ist mit Auflagen verbunden. „Die Genehmigung darf nicht den Eindruck erwecken, dass sich die finanzielle Lage entspannt hat", erklärte Landesdirektionspräsident Béla Bélafi. Spätestens mit dem Haushalt 2029 muss der Landkreis ein tragfähiges Haushaltsstrukturkonzept vorlegen, das den Weg zu dauerhaft ausgeglichenen Finanzen aufzeigt.

Dennoch bleibt die Haushaltslage äußerst angespannt: Das Defizit im Ergebnishaushalt beträgt 73,3 Millionen Euro, die Liquiditätsreserven sind aufgebraucht. Künftig kann der Landkreis Ausgaben nur noch über Kassenkredite finanzieren. Hauptursache sind Kostensteigerungen im Sozialbereich. Stellvertretende Landrätin Janet Steinbach-Putz verwies darauf, dass sich der Landkreis Meißen „in trauriger Gesellschaft aller sächsischen Landkreise" befinde und forderte Lösungen von Land und Bund: „Für die Beseitigung der strukturellen Schieflage bedarf es einer auskömmlichen Finanzausstattung."

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Ermöglicht wurde die Genehmigung durch einen Erlass des Sächsischen Innenministeriums vom 21. Juli 2025, der Kommunen in außergewöhnlicher Haushaltslage höhere Kreditaufnahmen erlaubt. Die Erleichterungen gelten auch für 2027 und 2028, zusätzlich aufgenommene Kassenkredite müssen bis 2037 zurückgezahlt werden. Der Kreisumlagesatz bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 35,88 Prozent.

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