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Für Wohnungsbau: Radebeul verkauft Grundstück an der Feuerwache

Für Wohnungsbau: Radebeul verkauft Grundstück an der Feuerwache
Symbolbild Wohnen / pixabay Darkmoon_Art
Von: Meißen News
Der Stadtrat möchte das Grundstück der ehemaligen Feuerwache Wichernstraße an eine stadteigene Gesellschaft verkaufen. Der Kaufpreis ist noch offen.

Ein Grundstücksdeal. Der Stadtrat von Radebeul möchte am 18. März den Verkauf des Grundstücks der ehemaligen Feuerwache an der Wichernstraße 29a beschließen, heißt es in einer entsprechenden Vorlage.  Betroffen sind die Flurstücke 409/1 und 409/2 der Gemarkung Radebeul mit insgesamt 1.570 m². Erwerberin ist die städtische Gesellschaft WIR Wohnen in Radebeul GmbH (WIR), die das Areal nach dem Abriss der Bestandsgebäude für Wohnungsbau entwickeln will.

Anlass des Verkaufs ist die Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrgerätehauses Ost an der Schildenstraße. Für die Stadtverwaltung besteht nach dem Umzug kein eigener Nutzungsbedarf mehr. Vor einer Vermarktung am freien Markt wurde geprüft, ob städtische Gesellschaften Bedarf anmelden. Die WIR hat ein Konzept vorgelegt und damit ihr Interesse am Ankauf begründet.

Geplant ist, auf dem Grundstück in zwei Gebäuden rund 1.175 m² neue Wohnfläche zu schaffen. Vorgesehen ist ein Wohnungsmix aus Zwei- bis Fünf-Raum-Wohnungen. Damit soll insbesondere dem Mangel an größeren Wohnungen begegnet werden. Zusätzlich sollen im Zuge der künftigen wohnbaulichen Nutzung auch Wohneinheiten für geistig behinderte Erwachsene hergestellt werden, um eine betreute Wohnform im Quartier zu integrieren.

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Die Preisfindung erfolgt auf Basis eines Verkehrswertgutachtens der Sachverständigen Barbara Frey vom 21.10.2025. Der gutachterlich ermittelte Bodenwert beträgt 640.000 Euro. Der Gebäudewert wirkt sich wertmindernd aus, da die vorhandenen Gebäude abgebrochen werden müssen. Im Gutachten werden die Abbruchkosten auf 180.000 Euro geschätzt, während die WIR nach eigener planerischer Schätzung von deutlich höheren Kosten in Höhe von 377.000 Euro ausgeht.

Um diese Unsicherheit zu vermeiden, wird der endgültige Kaufpreis erst nach Realisierung des Abbruchs festgelegt: Er ergibt sich aus dem Bodenwert von 640.000 Euro abzüglich der vom Erwerber nachgewiesenen notwendigen Abbruchkosten. Im Kaufvertrag soll dies entsprechend geregelt werden. Das Finanzamt hat angekündigt, zunächst einen vorläufigen Grunderwerbsteuerbescheid zu erlassen und nach Feststehen des tatsächlichen Kaufpreises neu festzusetzen.

Der Aufsichtsrat der WIR hatte bereits am 17.11.2025 beschlossen, die Vorbereitung des Ankaufs einzuleiten.

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