Ist das nun Volksverhetzung oder einfach nur AfD-Wahlkampf? Das Oberlandesgericht Dresden entschied sich für letzteres. Es sprach Andreas Harlaß, Sprecher der Alternative für Deutschland (AfD) in Sachsen, endgültig von diesem Vorwurf frei. Nach Angaben des Gerichts wurde die Revision der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. In der Revision hätten nur Rechtsfehler und Verfahrensverstöße gerügt werden können, die das OLG jedoch nicht feststellen konnte.
Harlaß hatte im Mai 2021 auf seinem Facebook-Profil einen kontroversen Post veröffentlicht. Darin äußerte er sich abfällig über die Umweltverschmutzung durch Plastikmüll aus verschiedenen Weltregionen und kritisierte zugleich die deutsche Flüchtlingspolitik. Der Post enthielt provokante Aussagen über Migranten und die deutsche Parteienlandschaft, insbesondere CDU und Grüne. Das Amtsgericht Dresden verurteilte ihn zunächst wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro. Es war der Ansicht, dass Harlaß einen Teil der Bevölkerung böswillig verächtlich gemacht habe.