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Freispruch für Sachsens AfD-Sprecher Andreas Harlaß vom Vorwurf der Volksverhetzung

Andreas Harlaß (r.) mit seinem juristischen Betreuer Joachim Keiler. Foto: privat
Andreas Harlaß (r.) mit seinem juristischen Betreuer Joachim Keiler. Foto: privat

Der 63-Jährige gewann vor dem Oberlandesgericht Sachsen. Er wurde endgültig vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.

Ist das nun Volksverhetzung oder einfach nur AfD-Wahlkampf? Das Oberlandesgericht Dresden entschied sich für letzteres. Es sprach Andreas Harlaß,  Sprecher der Alternative für Deutschland (AfD) in Sachsen, endgültig von diesem Vorwurf frei. Nach Angaben des Gerichts wurde die Revision der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. In der Revision hätten nur Rechtsfehler und Verfahrensverstöße gerügt werden können, die das OLG jedoch nicht feststellen konnte.

Harlaß hatte im Mai 2021 auf seinem Facebook-Profil einen kontroversen Post veröffentlicht. Darin äußerte er sich abfällig über die Umweltverschmutzung durch Plastikmüll aus verschiedenen Weltregionen und kritisierte zugleich die deutsche Flüchtlingspolitik. Der Post enthielt provokante Aussagen über Migranten und die deutsche Parteienlandschaft, insbesondere CDU und Grüne. Das Amtsgericht Dresden verurteilte ihn zunächst wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro. Es war der Ansicht, dass Harlaß einen Teil der Bevölkerung böswillig verächtlich gemacht habe.

In der Berufungsverhandlung bewertete das Landgericht Dresden die Äußerungen jedoch als mehrdeutig und sprach den 63-jährigen Harlaß frei. Es stellte fest, dass der Post auch als ein zugespitzter Wahlkampfbeitrag verstanden werden konnte, der sich gegen die Migrationspolitik der Bundesregierung richtete. Damit sah das Gericht den Straftatbestand der Volksverhetzung nicht als erfüllt an. Die Staatsanwaltschaft wollte das Urteil nicht akzeptieren und ging in Berufung.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Balance zwischen Meinungsfreiheit und den gesetzlichen Grenzen in der politischen Auseinandersetzung. Die AfD in Sachsen, die vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wird, wehrt sich juristisch gegen diese Einstufung.

Harlaß hatte bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 im Wahlkreis Dresden II - Bautzen II bei den Erststimmen nur 39 Stimmen hinter dem siegreichen CDU-Kandidaten Lars Rohwer gelegen. Laut AfD lag der Unterschied bei einer stichprobenartigen Nachprüfung des Kreiswahlleiters nur noch bei 35 Stimmen. Dennoch hätten weder Landes- noch der Kreiswahlleiter eine Veranlassung gesehen, alle Stimmen noch einmal nachzuzählen. Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde nicht angenommen. (MN/um)


Der originale Post vom Mai 2021 lautete:

"Flüsse und Meere werden weltweit mit Plastikmüll aus Afrika, Arabien und Indien etc. biologisch ausgelöscht und deutsche Altparteien (CDU, Grüne) roden und versiegeln die deutschen Wälder für Windmühlen und ohne Speicherkapazität. Wir importieren frauenfeindliche, kindersexuellaffine und naturfeindliche Menschheit massenweise füttern sie auf Kosten unserer Rentner und fühlen uns als gute Menschen."

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