Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Wirtschaftsminister von den Grünen Robert Habeck eingeleitet. Es bestehe der Verdacht der Verleumdung zum Nachteil des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) und Dr. Sahra Wagenknecht persönlich gemäß § 188 Strafgesetzbuch, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Dienstag mit.
Auslöser war eine Strafanzeige, die am 13. November 2024 bei der Staatsanwaltschaft Dresden einging. Dr. Habeck soll am 30. August 2024 im Dresdner Rundkino während einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen unzutreffende Äußerungen über das BSW und Dr. Wagenknecht gemacht haben.
Laut Verteidigung von Dr. Habeck handelte es sich um eine kritische Meinungsäußerung, die im Rahmen des Strafrechts zulässig ist. Dennoch plant die Staatsanwaltschaft, ein Verfahren einzuleiten und beantragte beim Deutschen Bundestag die Aufhebung der Immunität Dr. Habecks. Parlamentsabgeordnete sind durch Immunitätsregeln geschützt. Strafrechtliche Ermittlungen gegen sie sind nur möglich, wenn das Parlament zustimmt und die Immunität aufhebt. Das soll amtierende Abgeordnete vor ungerechtfertigter Verfolgung schützen. Angaben zum Inhalt der Äußerung Habecks wurden nicht gemacht.