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Ermittlungen gegen Robert Habeck wegen Verleumdung in Dresden

Mitglied des Bundestages Robert Habeck. Foto: Bündnis 90/Die Grünen
Mitglied des Bundestages Robert Habeck. Foto: Bündnis 90/Die Grünen

Die Staatsanwaltschaft Dresden untersucht Vorwürfe der Verleumdung gegen den grünen Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck im Zusammenhang mit Aussagen über das BSW und Sahra Wagenknecht.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Wirtschaftsminister von den Grünen Robert Habeck eingeleitet. Es bestehe der Verdacht der Verleumdung zum Nachteil des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) und Dr. Sahra Wagenknecht persönlich gemäß § 188 Strafgesetzbuch, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Dienstag mit.

Auslöser war eine Strafanzeige, die am 13. November 2024 bei der Staatsanwaltschaft Dresden einging. Dr. Habeck soll am 30. August 2024 im Dresdner Rundkino während einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen unzutreffende Äußerungen über das BSW und Dr. Wagenknecht gemacht haben.

Laut Verteidigung von Dr. Habeck handelte es sich um eine kritische Meinungsäußerung, die im Rahmen des Strafrechts zulässig ist. Dennoch plant die Staatsanwaltschaft, ein Verfahren einzuleiten und beantragte beim Deutschen Bundestag die Aufhebung der Immunität Dr. Habecks. Parlamentsabgeordnete sind durch Immunitätsregeln geschützt. Strafrechtliche Ermittlungen gegen sie sind nur möglich, wenn das Parlament zustimmt und die Immunität aufhebt. Das soll amtierende Abgeordnete vor ungerechtfertigter Verfolgung schützen. Angaben zum Inhalt der Äußerung Habecks wurden nicht gemacht.

Laut eines von der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Franziska Schubert auf Youtube ins Netz gestellten Mitschnitts der Rede, nahm Habeck am 30. August erst Bezug auf ein Transparent vor dem Veranstaltungsgebäude, meldet sächssiche.de.  Darauf sei der Bundesregierung Korruption vorgeworfen worden, so Habeck. „Niemand in der Bundesregierung [...] ist korrupt – im Unterschied zu AfD und BSW“, so der damalige Kanzlerkandidat der Grünen. Anschließend sprach er über Meinungsmache im Internet. Man dürfe durchaus eine andere Meinung zur Unterstützung der Ukraine haben, so Habeck. Dies sei legitim. „Aber sich für seine Meinung bezahlen zu lassen, im Internet Stimmen zu kaufen, Trollarmeen aufzubauen, die Meinung gekauft zu bekommen – das ist widerlich und gehört sich nicht. Wir wissen, dass AfD und BSW genauso bezahlt werden“, erklärte Habeck weiter.

Die Ermittlungen dauern noch an, und eine Entscheidung des Bundestages zur Immunität steht aus. Solange gilt für Dr. Habeck die Unschuldsvermutung. (MN/um)

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