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Döbeln: Anzeigen gegen E-Scooter-Fahrer wegen Alkohol

Döbeln: Anzeigen gegen E-Scooter-Fahrer wegen Alkohol
Symbolbild E-Scooter / pixabay Icsilviu
Von: Meißen News
In Döbeln kontrollierte die Polizei zwei E-Scooter-Fahrer auf der Schillerstraße. Atemtests ergaben 1,32 und 0,76 Promille.

Das muss man wissen. E-Scooter werden wie Autos behandelt. Ein Auf der Schillerstraße in Döbeln haben Polizisten am  2. April gleich zwei E-Scooter-Fahrer überprüft. Die Kontrollen führten in beiden Fällen zu Anzeigen – einmal wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr, einmal wegen einer Ordnungswidrigkeit. Die Kontrollen fanden am späten Abend statt; die Polizei nennt die Zeiten 21:51 Uhr und 22:17 Uhr.

Bei der ersten Kontrolle fiel den Beamten nach eigenen Angaben Alkoholgeruch bei dem Fahrer auf. Der 22-Jährige, deutscher Staatsangehöriger, musste daraufhin einen Atemalkoholtest absolvieren. Dieser ergab einen Wert von 1,32 Promille. In der Folge ordneten die Polizisten eine Blutentnahme an. Zudem wurde eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr gefertigt. Das weitere Verfahren liegt nun bei den zuständigen Stellen.

Nur kurze Zeit später stoppten die Beamten erneut auf derselben Straße einen weiteren E-Scooter-Fahrer. Der 18-Jährige wurde ebenfalls kontrolliert und musste einen Atemalkoholtest durchführen. Der gemessene Wert lag bei 0,76 Promille. Gegen ihn stellten die Polizisten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aus. Damit drohen dem jungen Mann je nach Bewertung des Einzelfalls unter anderem ein Bußgeld sowie mögliche weitere verkehrsrechtliche Konsequenzen.

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Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für E-Scooter im Straßenverkehr die gleichen Grundregeln gelten wie für andere Fahrzeugführer. Anders bei Fahrradfahrern. Die können ordentlich auftanken. Sie werden erst bei 1,6 Promille aus dem Verkehr gezogen. Aber Vorsicht: das hat für E-Biker keine Gültigkeit. Für sie gilt wie bei Autos die 0,5-Promille-Grenze.

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