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Die Bürger und die Bürgenden: Sachsens Behörden im Sprachlabyrinth

Karikatur des sächsischen Staatswappens als Behördenlabyrinth mit Schildern wie Bürger, Bürgende, Teilnehmer und Teilnehmende. Ein ratloser Mann steht in der Mitte.
Sachsens Verwaltung im Sprachlabyrinth – satirische Illustration zur uneinheitlichen Verwendung von Personenbezeichnungen
Küllig nervt: Warum Sachsens Behörden bei Personenbezeichnungen selbst entscheiden dürfen – obwohl der Freistaat nach außen einheitlich auftreten will.

Eine Kolumne von Kurt Torsten Küllig

Eins vorweg: Mir ist es völlig egal, wie jemand in seinem privaten Umfeld spricht. Meinetwegen kann er sich auch seine Pronomen auf die Stirn tätowieren oder seine Geschlechtsidentität ins Knie ritzen. Was mir aber nicht egal ist, ist die Frage, wie Behörden schreiben und sprechen.

Ein Rechtsstreit um dienstliche Vorgaben zur geschlechtergerechten Sprache beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, mit dem sich im Februar 2026 das Landesarbeitsgericht Hamburg befasste, zeigte, dass solche Sprachregelungen durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen haben können. Das veranlasste mich, am 20. Februar 2026 eine Petition an den Sächsischen Landtag einzureichen: „Landeseinheitliche Regelung zur amtlichen Sprachverwendung in der Staatsverwaltung des Freistaates Sachsen“. Mein Anliegen war überschaubar: Wenn der Freistaat eine Staatsverwaltung unterhält, sollte für den Bürger nachvollziehbar sein, nach welchen sprachlichen Regeln diese Verwaltung mit ihm kommuniziert.

Die Petition ist erledigt - teilweise

Am 2. Juli kam die Antwort des Petitionsausschusses: „Die Petition wird teilweise für erledigt erklärt.“ Der Ausschuss verwies unter anderem auf das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung, die VwV Dienstordnung und die VwV Erscheinungsbild. Eine zusätzliche landeseinheitliche Regelung hielt er nicht für erforderlich. Ist also alles in Ordnung und der Küllig nervt nur wieder? 

Schön wär’s. Denn da gibt es noch das substantivierte Partizip Präsens – eine sprachliche Mode der Gegenwart, für die ich als Schüler bei einem Aufsatz vermutlich ein dickes rotes „A“ für Ausdruck an den Rand geschrieben bekommen hätte.
Aus Teilnehmern werden Teilnehmende, aus Kandidaten Kandidierende, aus Dozenten Dozierende und aus Studenten Studierende. Inzwischen verwendet sogar Bundeskanzler Friedrich Merz solche Formen. Ausgerechnet der CDU-Politiker, der sich früher kritisch über das Gendern äußerte, sprach Ende September bei einer Festrede für Henkel von „Mitarbeitenden“. Vielleicht ist das substantivierte Partizip Präsens inzwischen einfach ansteckend.
Dabei gibt es zugegeben eine Partizipialform, die unsere Gegenwart ziemlich präzise beschreibt: die Bürgenden.
Denn die Bürger sind es am Ende, die mit ihren Steuern auch jene Gesellschaftsingenieure bezahlen, die ihnen erklären wollen, wie zeitgemäße Sprache auszusehen hat.

Nun kann man all diese Formen mögen oder ablehnen. Darum geht es mir gar nicht. Mich interessiert etwas Banaleres: Wer entscheidet das eigentlich für eine staatliche Verwaltung?

In Veröffentlichungen sächsischer Behörden begegnen einem „Amts- und Mandatstragende“, „Kandidierende“, „Studierende“, „Dozierende“, „Promovierende“, „Gasthörende“ und „Teilnehmende“. Anderswo verwendet die Staatsverwaltung das generische Maskulinum oder die klassische Paarform. Also habe ich nachgefragt. Das Sächsische Staatsministerium des Innern nannte mir zunächst vier Grundlagen: die VwV Dienstordnung, das Verwaltungsverfahrensrecht, das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung und die VwV Erscheinungsbild. So weit, so geregelt.

Manchmal kann Verwaltungssprache erstaunlich klar sein

Nur wollte ich wissen, nach welchen Kriterien innerhalb dieses Rahmens entschieden wird, ob beispielsweise „Teilnehmer“, „Teilnehmerinnen und Teilnehmer“ oder „Teilnehmende“ geschrieben wird. Die erste Antwort lautete lediglich: „Siehe Antwort auf Frage 1.“ Nur standen dort keine solchen Kriterien. Also fragte ich den Pressesprecher des Innenministeriums noch einmal ganz konkret: Gibt es tatsächlich keine landeseinheitlichen Kriterien dafür, wann das generische Maskulinum, eine Paarform oder eine substantivierte Partizipialform wie „Teilnehmende“ oder „Kandidierende“ verwendet werden soll? Antwort des Innenministeriums: „Ja.“

Und wenn ein Ressort keine eigenen Vorgaben erlässt – entscheidet dann die einzelne nachgeordnete Behörde innerhalb des allgemeinen Regelungsrahmens selbst über die verwendeten Personenbezeichnungen? Wieder: „Ja.“ Zwei Fragen. Zweimal Ja. Manchmal kann Verwaltungssprache erstaunlich klar sein.

Damit ist meine ursprüngliche Frage beantwortet. Sachsen hat einen allgemeinen Regelungsrahmen für seine Verwaltungssprache. Es gibt aber keine landeseinheitlichen Auswahlkriterien für die unterschiedlichen Formen der Personenbezeichnung. Die Ressorts können eigene Vorgaben erlassen. Wo solche Vorgaben fehlen, entscheiden die nachgeordneten Behörden selbst. 

Interessant bleibt nur eines: Die VwV Erscheinungsbild verfolgt das Ziel eines „einheitlichen Auftretens der staatlichen Verwaltung in der Öffentlichkeit“. Bei Wappen, Logos, Farben, Schriften und Gestaltungsrastern wird geregelt, wie der Freistaat nach außen erscheint. Bei der Frage, wie Menschen bezeichnet werden, gibt es dagegen keine landeseinheitlichen Auswahlkriterien. Das muss man erst einmal schaffen. Natürlich regelt ein einheitliches Erscheinungsbild nicht automatisch die Wortwahl. Aber warum soll ausgerechnet die sprachliche Verständigung mit dem Bürger allein den Ressorts und Behörden überlassen bleiben? Dabei geht es mir nicht darum, einem Studenten vorzuschreiben, ob er sich Student oder Studierender nennt. Und schon gar nicht darum, wie jemand privat spricht. Es geht um den Staat.

Wenn der Freistaat ein einheitliches Auftreten seiner Verwaltung anstrebt, darf der Bürger fragen, warum er bei der Verwendung von Personenbezeichnungen auf ein Nebeneinander unterschiedlicher Praktiken trifft.
Vielleicht braucht es dafür keine neue Verwaltungsvorschrift. Vielleicht reicht eine politische Entscheidung.
Die Rechnung für die Verwaltung geht jedenfalls weiterhin an dieselben. An die "Bürgenden".

Kurt Torsten Küllig ist Mitglied im Verein Die Bürgerjournalisten für Sachsen e.V.