Im Landkreis Meißen laufen derzeit die Betriebsratswahlen. Noch bis Ende Mai haben Beschäftigte die Möglichkeit, in ihren Unternehmen eine Interessenvertretung zu wählen. Das teilte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit.
Wahlberechtigt sind Beschäftigte in allen Betrieben mit mindestens fünf Mitarbeitenden – unabhängig davon, ob sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten, eine Ausbildung absolvieren oder geringfügig beschäftigt sind. Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es im Landkreis rund 7.690 Unternehmen mit insgesamt etwa 102.900 Beschäftigten. In rund 43 Prozent dieser Betriebe wäre die Wahl eines Betriebsrats möglich.
Nach Einschätzung der Gewerkschaft wird diese Möglichkeit bislang jedoch nicht ausreichend genutzt. Besonders im Handwerk bestehe Nachholbedarf, etwa in Bau-, Dachdecker- oder Malerbetrieben. Auch in der Gebäudereinigung sehen Arbeitnehmervertreter häufig Konfliktpotenzial – etwa bei Dienstplänen, Urlaubsregelungen oder Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit.