Mehr Lohn, mehr Freizeit und mehr Mitbestimmung: Mit einem Betriebsrat sind die Arbeitsbedingungen in vielen Unternehmen spürbar besser. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit Blick auf die anstehenden Betriebsratswahlen hin. Vom 1. März bis 31. Mai sind Beschäftigte bundesweit aufgerufen, ihre Interessenvertretungen im Betrieb neu zu wählen. Im Landkreis Meißen sind nach Angaben der NGG rund 94.400 Arbeitnehmer in knapp 3.310 Betrieben wahlberechtigt.
Ein Betriebsrat kann überall dort gewählt werden, wo mehr als fünf Beschäftigte arbeiten – unabhängig davon, ob es sich um Industrie, Handwerk, Lebensmittelproduktion oder eine Bäckerei handelt. Dabei zählen Vollzeit- und Teilzeitkräfte ebenso wie Auszubildende. „Der Betriebsrat bündelt die Stimmen der Beschäftigten und verleiht ihnen so mehr Gewicht gegenüber der Leitungsebene. Auf dieses Sprachrohr muss die Unternehmensführung hören“, sagt Thomas Lißner von der NGG Dresden-Chemnitz. Zugleich gebe es im Kreis Meißen weiterhin in vielen Unternehmen keinen Betriebsrat. Dadurch würden Beschäftigte Chancen vergeben, Entscheidungen im Betrieb aktiv mitzugestalten, so Lißner.