Ein Meinungsbeitrag von Alexander Spata
Vor zwölf Jahren kaufte ich zur Altersvorsorge eine Vier-Raum-Eigentumswohnung im dritten Obergeschoss eines solide gebauten Gründerzeithauses in Dresden. Die Wohnung war damals vollständig unsaniert, lediglich die Medienleitungen waren bereits erneuert worden. Gemeinsam mit meiner Familie investierte ich viel Zeit, Arbeit und Geld, um die Wohnung in hochwertiger Eigenleistung zu sanieren.
Kurz bevor die Stuckarbeiten beginnen sollten, bemerkte ich plötzlich Wasserflecken an den frisch sanierten Rohrgeflechtdecken in zwei Wohnräumen. Da die Decken als Gemeinschaftseigentum gelten, informierte ich sofort die damals zuständige Hausverwaltung. Diese reagierte zunächst schnell und besichtigte den Schaden gemeinsam mit einem Klempner und einem Dachdecker.
Während der Klempner keine Schäden an den sichtbaren wasserführenden Leitungen feststellen konnte, entdeckte der Dachdecker Feuchtigkeit in einem Bereich des Daches, in dem sie aus bautechnischer Sicht eigentlich nicht vorhanden sein dürfte. Einige Tage später untersuchte er die Stelle erneut mithilfe einer Hebebühne. Nach dem Aufnehmen mehrerer Dachziegel stellte er Schäden an der Unterspannbahn sowie Feuchtigkeit im Drempelbereich fest. Die Risse wurden fachgerecht verschlossen und das Dach wieder eingedeckt.