Im fortwährenden Rechtsstreit zwischen Jan Böhmermann (42) und dem sächsischen Imker Rico Heinzig (48) wurden heute vor dem Oberlandesgericht Dresden erneut Argumente ausgetauscht. Dieses Mal stand weniger das umstrittene Plakat im Fokus, sondern vielmehr die Namensnennung Böhmermanns auf Heinzigs Webseite.
Während Böhmermanns Anwalt, Dr. Torben Düsing (45), betonte, dass es seinem Mandanten hauptsächlich um die unerwünschte Namensnennung auf der Webseite myhoney.com gehe, konnte der Richter Markus Schlüter (56) nach Augenschein der Website direkt keinen Verstoß erkennen. Er stellte fest, dass die Erwähnungen des "Böhmermann-Bundles" und "Böhmermann-Honigs" auf der Webseite myhoney.com stark auf die Inhalte von Böhmermanns Sendung Bezug nehmen. Dies würde verdeutlichen, dass es sich dabei nicht um klassische Werbemaßnahmen handelt. Stattdessen finde auf der Website eine deutliche inhaltliche Auseinandersetzung mit Themen statt, die von Böhmermann selbst in seiner Sendung thematisiert wurden. Der Anwalt Böhmermanns versuchte dann mit Beispielen zu argumentieren, dass die Satire jedoch für den "durchschnittlichen Bürger, die Oma von nebenan", missverständlich sein könnte. Doch der Richter lehnte es ab, in die Rolle einer "Juristischen Humorkontrolle" zu schlüpfen.
