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Flucht am Grenzübergang Bad Muskau – Festnahme nach Verfolgung

Flucht am Grenzübergang Bad Muskau – Festnahme nach Verfolgung
Foto: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Von: Uwe Tschirner
Bei der Grenzkontrolle Bad Muskau bemerkten Bundespolizisten am Abend einen VW Tiguan mit deutschem Kurzzeitkennzeichen, der aus Polen einreisen wollte. Die Flucht endete in Krauschwitz mit Festnahme.

Am Sonntagabend gegen 19:20 Uhr meldeten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang Bad Muskau einen VW Tiguan mit deutschem Kurzzeitkennzeichen, der aus Polen einreisen wollte. Die Beamten wiesen den Fahrer an, anzuhalten und zur Kontrolle an den Fahrbahnrand zu fahren. Der Mann setzte die Fahrt jedoch fort und fuhr mit Schrittgeschwindigkeit weiter. Beim Vorbeifahren versuchten die Beamten noch, durch Klopfzeichen an der Scheibe auf die Anhalteverfügung aufmerksam zu machen. Der VW entfernte sich daraufhin erneut vom Grenzübergang.

Die Einsatzkräfte nahmen die Verfolgung mit Sonder- und Wegerechten auf. Aufgrund des fehlenden Sichtkontakts konnten Passanten den Fluchtweg beobachten und gaben den Beamten Zeichen und Hinweise. Da zu Beginn kein direkter Sichtkontakt bestand, gehen die Beamten von einer erhöhten Geschwindigkeit des flüchtenden Fahrzeugs aus.

In der Ortslage Krauschwitz konnte der VW kurz darauf festgestellt werden. Das Fahrzeug stand verunfallt an einem Grundstückszaun. Beim Heranfahren sahen die Beamten noch, dass eine Person flüchtete. Durch eine sofort eingeleitete Fahndung konnte der Fahrer im Umfeld festgenommen werden.

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Bei dem Mann handelt es sich um einen 42-jährigen syrischen Staatsangehörigen. Die Kontrolle ergab, dass er über einen nationalen Aufenthaltsstatus für Deutschland verfügt, jedoch nicht reisen darf. Zudem besaß er keine Fahrerlaubnis. Am Fahrzeug bestanden keine Beanstandungen, da der Mann rechtmäßig im Besitz des Fahrzeugs war.

Der Syrer wurde bei dem Unfall verletzt und durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Ein Bundespolizeibeamter zog sich bei der Verfolgung eine Knieverletzung zu und musste ärztlich vorgestellt werden. Er konnte seinen Dienst anschließend fortsetzen. Am Fahrzeug und am Zaun entstand erheblicher Sachschaden.

Zuständigkeitshalber ermitteln Landes- und Bundespolizei wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens sowie des unerlaubten Entfernen vom Unfallort.

Uwe Tschirner
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Uwe Tschirner

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