Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat der Bundestag am 30. Januar 2025 das „Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ verabschiedet. Die Gesetzesnovelle bringt umfassende Verbesserungen für SED-Opfer und wird von Aufarbeitungsbeauftragten und Opferverbänden als bedeutender Fortschritt gewertet.
Dr. Nancy Aris, die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, begrüßte die Änderungen als „Paradigmenwechsel im Umgang mit SED-Unrecht“. Sie betont, dass der Bundestag damit bestehende Gerechtigkeitslücken schließt und den Opfern nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch gesellschaftliche Anerkennung zuspricht.