Lingnerschloss Dresden: Was die konkurrierenden Betreiberkonzepte unterscheidet
Dresden. Die Zukunft des Lingnerschlosses wird zu einer der meistbeachteten stadtpolitischen Entscheidungen des Jahres. Um das Erbbaurecht am Elbhangschloss bewerben sich inzwischen zwei Gruppen mit gegensätzlichen Modellen - und Anfang September muss der Stadtrat entscheiden. Rechtskräftig wird der bereits unterzeichnete Investorenvertrag erst, wenn der Rat in seiner ersten September-Sitzung zustimmt; auch die Insolvenzgläubiger des früheren Betreibers müssen einverstanden sein.
Was jeden Betreiber bindet
Unabhängig davon, wer den Zuschlag erhält, gelten die Vorgaben aus dem Testament von Karl August Lingner, dem Odol-Fabrikanten und Gründer des Deutschen Hygiene-Museums. Schloss und Park sollen der Öffentlichkeit zugänglich bleiben, im Gebäude soll ein preisgünstiges Café oder Restaurant betrieben werden - ein „Etablissement für nur reiche Leute" schloss Lingner ausdrücklich aus. Wer gegen die Auflagen verstößt, riskiert den sogenannten Heimfall: Die Stadt könnte das Nutzungsrecht zurückholen.
Insolvenz und Verfahren
Ausgangspunkt ist eine Pleite. Ende November 2023 meldete der Förderverein Lingner-Schloß e.V. nach über zwei Jahrzehnten ehrenamtlicher Sanierungsarbeit Insolvenz an. Nach einem Rechtsstreit mit der Stadt schloss Insolvenzverwalter Lucas F. Flöther am 21. April 2026 vor dem Oberlandesgericht Dresden einen Vergleich. Der bisherige Betreibervertrag mit der STESAD lief zum 31. Juli 2026 aus; für die Übergangszeit bis zur Ratsentscheidung ist der Betrieb - weiter über die Ehrenamtlichen des Fördervereins - gesichert.
Bewerber 1: die privaten Investoren
Die Unternehmer Oliver Kreider und Thomas Bohn unterzeichneten Ende Juni beim Notar den Vertrag zur Übernahme des Erbbaurechts - 1,65 Millionen Euro für die Nutzung des Areals über 44 Jahre. Sanierung und Betrieb wollen sie komplett privat finanzieren, ohne Kosten für die Stadt. Ihr Konzept verbindet Bewährtes mit neuen Formaten: Rooftop-Yoga und Sunset-Konzerte auf der Dachterrasse, Astronomie-Nächte, ein Outdoor-Escape-Game, ein Café mit Lingner-Shop, eine Vinothek im Schweizer Haus und ein Skulpturenpark aus privater Sammlung. Für ihr Vorhaben werben sie auf einer eigenen Dialogplattform um Rückmeldungen der Bürger.
Bewerber 2: die gemeinnützige Bürgergesellschaft
Dagegen steht ein zweites Angebot. Eine Gruppe von 15 Dresdner Bürgern hat sich bereit erklärt, das Erbbaurecht für rund 1,7 Millionen Euro zuzüglich Grunderwerbsteuer zu übernehmen, wie Mitinitiator Frank Wießner mitteilte. Die Gruppe hat sich als „Fördergesellschaft Lingnerschloss gGmbH i.G." formiert und setzt auf eine gemeinnützige Rechtsform, bei der Überschüsse nicht ausgeschüttet, sondern in Erhalt und Betrieb zurückfließen. Nach eigenen Angaben bietet sie der Stadt zusätzlich eine vertragliche Rückkaufoption an und plant rund 500 Veranstaltungen pro Jahr; den Gastronomie- und Veranstaltungsbetrieb soll die DGM Event & Gastro übernehmen, bisher Betreiber der Lingnerterrassen.
Widerstand im Rat und in der Bürgerschaft
Rückendeckung erhalten die Investoren von Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP), der Sorgen vor einer Privatisierung zurückwies. Im Stadtrat aber wächst der Gegenwind. Die SPD-Fraktion will die Übertragung per Eilantrag stoppen, fordert den Verbleib des Schlosses in städtischer Hand und bis zum 31. Oktober einen Vorschlag für eine gemeinsame Betreibung von Lingnerschloss und Schloss Albrechtsberg - auf Grundlage des bereits 2023 beauftragten, bislang nicht veröffentlichten Schlösserkonzepts. Auch die Grünen lehnen den Vergleich ab; ihre kulturpolitische Sprecherin Ulla Wacker hält Kreider für ungeeignet und verweist auf die Radebeuler Friedensburg, die er der Öffentlichkeit entzogen habe. Parallel wendet sich eine Bürgerpetition gegen den Verkauf an private Investoren; sie sammelte schon kurz nach dem Start mehrere hundert Unterschriften.
Dass der Ort trotz Insolvenz lebendig blieb, belegen die Zahlen: 2025 fanden dort 202 Veranstaltungen statt, an 86 Wochenend- und Feiertagen war das Schloss geöffnet - möglich vor allem durch ehrenamtliches Engagement.
Wie es weitergeht
Entschieden ist noch nichts. Der Übertragungsvertrag wird erst mit der Zustimmung von Stadtrat und Gläubigerversammlung wirksam. Stimmt der Rat zu, könnte die Übergabe Anfang September erfolgen; lehnt er ab, ist das Verfahren offen - und das Gegenangebot der Bürgergesellschaft sowie die Forderung nach einer städtischen Lösung rücken in den Blick.