Dresden. Die Zukunft des Lingnerschlosses wird zu einer der meistbeachteten stadtpolitischen Entscheidungen des Jahres. Um das Erbbaurecht am Elbhangschloss bewerben sich inzwischen zwei Gruppen mit gegensätzlichen Modellen - und Anfang September muss der Stadtrat entscheiden. Rechtskräftig wird der bereits unterzeichnete Investorenvertrag erst, wenn der Rat in seiner ersten September-Sitzung zustimmt; auch die Insolvenzgläubiger des früheren Betreibers müssen einverstanden sein.
Insolvenz und Verfahren
Ausgangspunkt ist eine Pleite. Ende November 2023 meldete der Förderverein Lingner-Schloß e.V. nach über zwei Jahrzehnten ehrenamtlicher Sanierungsarbeit Insolvenz an. Nach einem Rechtsstreit mit der Stadt schloss Insolvenzverwalter Lucas F. Flöther am 21. April 2026 vor dem Oberlandesgericht Dresden einen Vergleich. Der bisherige Betreibervertrag mit der STESAD lief zum 31. Juli 2026 aus; für die Übergangszeit bis zur Ratsentscheidung ist der Betrieb - weiter über die Ehrenamtlichen des Fördervereins - gesichert.
Bewerber 1: die privaten Investoren
Die Unternehmer Oliver Kreider und Thomas Bohn unterzeichneten Ende Juni beim Notar den Vertrag zur Übernahme des Erbbaurechts - 1,65 Millionen Euro für die Nutzung des Areals über 44 Jahre. Sanierung und Betrieb wollen sie komplett privat finanzieren, ohne Kosten für die Stadt. Ihr Konzept verbindet Bewährtes mit neuen Formaten: Rooftop-Yoga und Sunset-Konzerte auf der Dachterrasse, Astronomie-Nächte, ein Outdoor-Escape-Game, ein Café mit Lingner-Shop, eine Vinothek im Schweizer Haus und ein Skulpturenpark aus privater Sammlung. Für ihr Vorhaben werben sie auf einer eigenen Dialogplattform um Rückmeldungen der Bürger.