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Dresden sichert 10.000 Sozialwohnungen – kurz vor dem Ablauf der Frist

Dresden sichert 10.000 Sozialwohnungen – kurz vor dem Ablauf der Frist
Symbolbild wbs 70 / pixabay martinloeffler19680
Von: Cornelius de Haas
Die Stadt verlängert Belegungsrechte aus dem WOBA-Erbe bis 2036. Für Geringverdiener ist das eine Atempause – doch die strukturellen Probleme bleiben.

Dresden. Es war knapp. Wären die Belegungsrechte für 10.000 ehemalige WOBA-Wohnungen im April 2026 ausgelaufen, hätte die Stadt Dresden nur noch 963 belegungsgebundene Wohnungen in der Hand gehabt. Nun hat die Stadtverwaltung fristgerecht den Bedarf nachgewiesen – und die Bindung für weitere zehn Jahre gesichert.

Das klingt nach Routine, ist aber alles andere als selbstverständlich. Die Geschichte dieser Wohnungen ist eng verknüpft mit einem der meistdiskutierten politischen Entschlüsse der Stadt: dem Verkauf der kommunalen WOBA GmbH im Jahr 2006 an den US-Finanzinvestor Fortress. Rund 48.000 Wohnungen wechselten damals den Eigentümer, Dresden kassierte 1,7 Milliarden Euro – und verlor die direkte Kontrolle über einen Großteil des städtischen Wohnungsbestands.

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Was folgte, war eine jahrelange Auseinandersetzung. Die Gagfah, Nachfolger von Fortress, geriet wegen Instandhaltungsmängeln und Mieterstreitigkeiten massiv unter Druck. Der außergerichtliche Vergleich von 2012 brachte Dresden schließlich die 10.000 Belegungsrechte – das Recht, den Vermietern konkrete Mieterinnen und Mieter mit Wohnberechtigungsschein zu benennen. Die Mieten sollten im günstigen Segment bleiben, Luxussanierungen ausgeschlossen sein.

Heute gehört der überwiegende Teil dieser Wohnungen dem Bochumer Wohnungskonzern Vonovia SE, der 2015 die Gagfah übernahm. Rund 3.000 Belegungsrechte betreffen neun weitere Eigentümer. Laut Stadtverwaltung ist vertraglich auch gesichert, dass die Rechte bei einem Weiterverkauf bestehen bleiben.

Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann nennt die Verlängerung "eine gute Nachricht für alle Haushalte mit geringem Einkommen". Angesichts des seit Jahren steigenden Mietniveaus in Dresden brauche es "rechtlich abgesicherte Mechanismen" – sowohl zur Begrenzung des Mietanstiegs als auch zur Mitsprache bei der Belegung.

Wer hat Anspruch?

Für eine dieser Wohnungen benötigen Bewerberinnen und Bewerber einen Wohnberechtigungsschein. Die Einkommensgrenzen richten sich nach der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung: Alleinstehende dürfen nach Abzug der Freibeträge maximal 20.520 Euro im Jahr verdienen, ein Zwei-Personen-Haushalt 30.780 Euro. 2025 stellte die Stadt insgesamt 4.916 Wohnberechtigungsscheine aus – darunter 2.195 des Typs "L", der für Belegungsrechts-Wohnungen erforderlich ist.

Die gebundenen Wohnungen verteilen sich über die gesamte Stadt: Gorbitz, Prohlis, Johannstadt, Neustadt, Striesen und die Altstadt sind darunter.

Atempause, keine Lösung

Die Verlängerung bis 2036 ist ein wichtiges Signal – aber auch eine Erinnerung daran, wie fragil das Dresdner Netz an bezahlbarem Wohnraum ist. Ein kommunales Wohnungsunternehmen wie die einstige WOBA existiert nicht mehr. Die Vonovia, die den Großteil der Wohnungen hält, ist ein börsennotiertes Unternehmen mit eigenen wirtschaftlichen Interessen.

In zehn Jahren läuft auch diese Verlängerung aus – dann gibt es keine weitere Option mehr. Die vertraglich vereinbarte zweimalige Verlängerungsmöglichkeit ist mit dieser Runde ausgeschöpft. Was dann passiert, ist offen. Kaufmann verweist auf den Neubau von Sozialwohnungen und geförderte Sanierungen als langfristige Strategie – doch der Dresdner Wohnungsmarkt dürfte sich bis dahin noch weiter verengt haben.

Für die rund 10.000 Haushalte, die heute in diesen Wohnungen leben oder auf sie angewiesen sein werden: Die Uhr tickt.

Wohnberechtigungsschein: www.dresden.de/wohnberechtigungsschein

Cornelius de Haas
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Cornelius de Haas

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