Dresden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird für Dresdner Eltern ab dem Herbst ein Stück teurer. Grundlage für die jährliche Anpassung ist die seit September 2022 geltende Elternbeitragssatzung, nach der die Gebühren stets auf Basis der Betriebskosten des Vorjahres neu kalkuliert werden. Die entsprechende Übersicht für das Jahr 2025 legte die Stadt am 30. Juni 2026 im elektronischen Amtsblatt offen. Ein vom Stadtrat beschlossener, schrittweise sinkender Bemessungssatz ist in den neuen Tarifen bereits eingerechnet und verhinderte einen noch steileren Anstieg.
Rabatte für Geschwister und Alleinerziehende bleiben bestehen
Trotz der allgemeinen Tarifanhebung behalten die sozialen Entlastungsmechanismen der Stadt ihre Gültigkeit. Familien mit mehreren Kindern profitieren weiterhin von einer gestaffelten Regelung, sofern die Geschwister die Einrichtungen zeitgleich besuchen. Während für das erste Kind der volle Satz fällig wird, berechnet das Amt für Kindertagesbetreuung für das zweite Kind lediglich 60 Prozent der Gebühr. Ab dem dritten Kind entfällt der Beitrag komplett.
Zusätzliche Erleichterungen sieht die Satzung für Alleinerziehende vor, die einen pauschalen Nachlass von zehn Prozent erhalten. Dadurch reduziert sich der Satz für das erste Kind auf 90 Prozent und für das zweite Kind auf 50 Prozent des regulären Beitrags. Unabhängig von diesen Pauschalen können Bezieher von Sozialleistungen sowie Geringverdiener einen Antrag auf Ermäßigung oder den vollständigen Erlass der Gebühren stellen, wenn ihnen die Zahlung finanziell nicht zuzumuten ist.
Die Anträge und detaillierten Richtlinien stellt die Stadt auf ihrer Internetseite unter www.dresden.de/elternbeitraege zur Verfügung. Für eine persönliche Beratung öffnet die Beitragsstelle des Amtes für Kindertagesbetreuung auf der Breitscheidstraße zu den regulären Sprechzeiten, zudem lässt sich die Terminvergabe vorab online steuern.