Dresden. Ab Montag, 14. September, nimmt die Stadt Anträge für den ambulanten Handel im Stadtkern für das Jahr 2027 entgegen. Gemeint sind damit Verkaufsstände im öffentlichen Raum, die nicht an ein festes Ladenlokal gebunden sind, etwa Imbiss- und Getränkestände, Verkaufswagen oder Marktstände für Blumen, Obst, Kunsthandwerk oder Souvenirs. Weil dafür öffentliche Flächen wie Gehwege und Plätze genutzt werden, ist eine sogenannte Sondernutzung nötig, also eine Erlaubnis, die über den normalen Gemeingebrauch der Straße hinausgeht.
Diese Sondernutzungsanträge gehen an das Straßen- und Tiefbauamt. Sie können per Post an die Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, geschickt oder in den Fristenbriefkasten am Rathausplatz 1 (Goldene Pforte) eingeworfen werden.
Antragsformulare und Lagepläne stehen unter dresden.de/ambulanter-handel bereit. Die Pläne zeigen, welche Standorte zulässig sind und welche Bereiche für welche Sortimente vorgesehen sind.
Wichtig ist die Frist. Alle Anträge, die bis einschließlich Freitag, 18. September, eingehen, gelten als gleichzeitig gestellt. Bewerben sich mehrere für denselben Standplatz oder Standortbereich, entscheidet das Los. Auskünfte gibt es auch telefonisch unter 0351 4884301.