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Ambulanter Handel 2027: Stadt nimmt Anträge für den Dresdner Stadtkern ab 14. September an

Eine Frau in grauer Winterjacke steht von hinten gesehen vor einem bunten Marktstand für handgefertigte Hüte. Auf dem Tisch stehen Hutständer mit Mützen und Hüten in Rot, Blau und Schwarz sowie ein runder Spiegel in der Mitte.
Gewerbe im öffentlichen Raum: Ob Kunsthandwerk wie hier am Hutstand oder Imbissbuden - ab 14. September nimmt die Stadt Dresden Sondernutzungsanträge für den ambulanten Handel im Stadtkern für 2027 entgegen. Symbolbild: pixabay/wal_172619
Von: Dresden News
Wer 2027 im Dresdner Stadtkern mit einem Stand verkaufen will, muss sich beeilen. Vom 14. bis 18. September nimmt die Stadt die Anträge an, bei mehreren Bewerbern für einen Platz entscheidet das Los.

Dresden. Ab Montag, 14. September, nimmt die Stadt Anträge für den ambulanten Handel im Stadtkern für das Jahr 2027 entgegen. Gemeint sind damit Verkaufsstände im öffentlichen Raum, die nicht an ein festes Ladenlokal gebunden sind, etwa Imbiss- und Getränkestände, Verkaufswagen oder Marktstände für Blumen, Obst, Kunsthandwerk oder Souvenirs. Weil dafür öffentliche Flächen wie Gehwege und Plätze genutzt werden, ist eine sogenannte Sondernutzung nötig, also eine Erlaubnis, die über den normalen Gemeingebrauch der Straße hinausgeht.

Diese Sondernutzungsanträge gehen an das Straßen- und Tiefbauamt. Sie können per Post an die Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden, geschickt oder in den Fristenbriefkasten am Rathausplatz 1 (Goldene Pforte) eingeworfen werden.

Antragsformulare und Lagepläne stehen unter dresden.de/ambulanter-handel bereit. Die Pläne zeigen, welche Standorte zulässig sind und welche Bereiche für welche Sortimente vorgesehen sind.

Wichtig ist die Frist. Alle Anträge, die bis einschließlich Freitag, 18. September, eingehen, gelten als gleichzeitig gestellt. Bewerben sich mehrere für denselben Standplatz oder Standortbereich, entscheidet das Los. Auskünfte gibt es auch telefonisch unter 0351 4884301.

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