In Sachsen mehren sich die Beschwerden zur Videoüberwachung. «In diesem Jahr lag die Zahl der Eingaben in den ersten drei Quartalen bei rund 250. Das sind 20 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2024», erklärte die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert. Der Anstieg sei fast ausschließlich auf Fälle zurückzuführen, in denen Privatpersonen im Wohnumfeld Kameras einsetzen. «Typisch sind Fälle wie das Filmen von öffentlichen Gehwegen oder Mieterbereichen.» Beschwerden zur Videoüberwachung durch öffentliche Stellen wie Kommunen oder die Polizei gebe es dagegen nur sehr wenige.
Kameras können Nachbarschaftskonflikte verschärfen
«Geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn, verschärfen Kameras einen bestehenden Konflikt eher, als dass sie ihn befrieden», gab die Beauftragte zu bedenken. Oft bleibe unbeachtet, dass eine Videoüberwachung grundsätzlich einen enormen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen darstelle. Wer eine Kamera installiere, sollte genau prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Videoüberwachung rechtlich erlaubt ist.
Datenschutzbeauftragte bietet Online-Seminar
Am kommenden Donnerstag bietet die Datenschutzbeauftragte ein Online-Seminar zu dem Thema an. Interessenten können sich über die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten bei stationären Kameras an Wohnhäusern, in Kleingärten oder auf Privatgrundstücken informieren und ihre Fragen bereits vorab per E-Mail an die Adresse oea@sdtb.sachsen.de schicken. Der Link zur Veranstaltung wird am Donnerstag auf der Website der Datenschutzbeauftragten veröffentlicht.
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